richtig angegeben; oder wenn die Cultur unrichtigangezeigt ist.
Der zweite betrifft das Eintragen der Gruickstücke in die Classen. Wen» der Eigenthümer glaubt,daß seine Stücke in zu niedrige oder zu hohe Wis-sen eingetragen worden.
Der dritte betrifft die Abschätzung. Wem erglaubt, daß einige Cultur-arten oder einiges Grund-cigenthüm zu hoch oder Zu niedrig angeschlagen wer-den.
Einsprache» gegen die Messung.
Diejenigen Stücke, so ihm nicht gchircn,streicht er auf seinem Zettel aus.
Diejenigen, so fehlen, setzt er hinzu. Eben ssschreibt er den Inhalt neben die Angabe, wenn dieseunrichtig ist, wozu eine besondere Colonnc vochau-dcn. i
Die Eigenthümer haben ein doppeltes Interesse,diese Bülletins genau zu machen. Zuerst, damit sievon keinen Stücken Steuer geben, die sie nicht brsij-zcn — und von der andern Seite, damit auch alleihre Skücke auf ihren Namen stehen, weil dasCataster heute oder morgen vielleicht als Dennisdes Besitzes dienen wird.