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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
Entstehung
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219
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Auf dem Zettel nimmt jedes Stück eine Zeile«in. In dieser ist angegeben wo es liege, zu wel-cher Culmrart es gehört und wie groß es ist. Mit -Hülfe dieser Angaben kann jeder Eigenthümer leichtsein Grundchzcnkhum erkennen. — Sollte diesesaber auch nicht hinreichen, so kann er mit Hülfeder Nummer es auf der Karre finden, und da imMeßregistcr die vorige und die folgende Nummerseine Nachbarstückc sind, so hat das Auffinden weiterkeine Schwierigkeit.

Nachdem der Eigenthümer auf dem Zettel al-les berichtigt, so bemerkt er, daß ihm die übrigenAngaben als richtig erscheinen.

Macht er nun noch Einsprüche gegen die Ab-schätzung oder gegen die Classirung, so thut er die-ses in einer besondern Bittschrift, die er nebst demBüllerin dem Maire übergiebt.

Diejenigen Grundstücke, deren Besitzer nichtaufzufinden, wurden vom Geomcter zu den Ecmcin-degründen gerechnet. Finden sich jetzt die Eigenthü-mer deren, so müssen diese ihren Besitz beweisen,woraus sie ihnen dann auf Befehl des Präfette!,zurückgegeben werden.

Während des Monats, wo die Mittlerrolleauf der Mairic offen liegt, geht der Gcometer inUc Gemeinde, um den Eigenthümern die Aufklg-