hat zum Zweck, die innere Regelmäßigkeit der Ab-schätzung zu beurkunden und die Verhältnisse zu un-tersuche» , die zwischen den verschiedenen Classen lin-den verschiedenen Culturen Statt finden.
Der Bericht des Inspecteurs betrifft das Gleich-gewicht der Gemeinden unter sich, ohne in das Ein-zelne einer jeden Gemeinde einzugehen.
Die Arbeit des Steucrdirectors betrifft dieGleichheit der Steuerpflichtigen unter sich; die betInspecteurs die Gleichheit der Gemeinden dclClintons.
Der Inspecteur sendet diesen Bericht an dc»Stcuerdtrcctor und eine Abschrift, die von dmSteucrdircctor visirt ist, an den Gencralinspecleur.
Der Steucrdircctor vereinigt dann in einerVersammlung den Stcucrinspeccvr, die Srcucraul-scher und die Abschätzer bei sich, und theilt iMden Bericht des Inspecteurs mit, so wie seine Be-merkungen über jeden Punct.
Der Zweck dieser Versammlung ist, daß ^Abschätzer sich gegenseitig belehren und Fehler cinsthen, die fie können begangen haben. Allein wel-ches auch die Meinung der Mehrheit ist, st ^doch die Meinung des Abschätzers, welcher die Ab-schätzung gemacht, stets das Ucbergewicht. Die Abschähung eines Abschätzers kann nicht anders gcä"-