Am Ende ist eine Rekapitulation, welche die,selbe Summe wieder geben muß, die auf der erste»Seite verzeichnet worden.
Die Veränderungen im Grundbesitz,(mvtations.)
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Die Arbeit des Catastcrs würde unvollkommenseyn, wenn, nachdem für jedes Stück seine Größeund sein reiner Ertrag bestimmt worden, man nunkeine Maaßregeln träfe, daß die Mutterrolle mit An-und Abschreiben allen den Veränderungen folgte, dieunter den Eigenthümern im Besitze der GrundstückeStatt finden.
Zn den catastrirten Gemeinden muß daher je-der, der ein Eigenthum durch Kauf, Tausch, Erb-schaft oder auf andere Weise erwirbt, auf die Maieric kommen und solches anzeigen.
Er bringt zugleich die Papiere über seinen Be-sitztitel mit, oder wenn er keine Papiere hierüberhat, den vorigen Besitzer.
Nach dieser Erklärung macht der Maire oderAdjunct einen Auszug aus der Mukterrvlle, in wel-chem er die ganze Zeile ausschreibt, die das Grund-