stück einnimmt und auf welchem er bemerkt, «wem und an wen das Grundstück übergegangen,
Da die Karre und der ütat äs Olsssementdie anschießenden angeben, so kann der Maire leichtmit Hülfe von diesen das Stück ausmitteln, welchesübergegangen, da jeder Eigenthümer die anschießen-den kennt, die jedes seiner Stücke hat.
Ist nur ein Theil des Stücks übergegangen,so wird ebenfalls die ganze Zeile abgeschrieben undder Theil bemerkt,« der an einen neuen DeM ge-gangen.
Hat das Stück mehrere Classen, so miMsich die beiden Besitzer darüber vereinigen, in welcheClasse das abgegangene gehört, — Können dieClassen nicht angeben, so wird vorausgesetzt, daßdas abgegangene in allen Classen gelegen.
Zeder Auszug wird vom Maire und den Er-klärenden unterzeichnet und wird mit einer NuniMbezeichnet, z. B. Nr. Nr. 2 . u. s. w.
Für-die Zeile wird 6 Cent- bezahlt. AdeiStück nimmt eine Zeile ein und die Rahmen («'äres) werden jährlich gedruckt und eine hinlänglicheAnzahl an die Stcuerdjrection und die Gemeinde»Vertheilt.
Wenn der Maire eine Bcsihvcränderung erfahrsö sorgt er dafür, daß die nöthigen Erklärungen jk-