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der Krondomäncn dem öffentlichen Dienste entzo-gen wird.
Das Verfahren des Aufmcssens, des Abschäz-zcns, des Eintragens in die Rollen u. s. w. ist ebendasselbe, wie bei den frühern Operationen des Carrasters.
Alle diese. Veränderungen haben auf die übri-gen Steuerpflichtigen keinen Einfluß. Wenn sie bisjetzt ei» Neuntel des reinen Ertrags bezahlt haben,so bezahlen sie es auch in Zukunft.
Der Steuerdirector hält ein besonderes Buchüber diese Veränderungen, in welchem das auf dereinen Seite vorgetragen wird, was gewonnen wor-den, und auf der andern, was verloren worden.
Jedes Jahr übergiebt er dem Präfectcn eineUebersicht hierüber, welche solcher an dem Ministersendet.
Durch die Zusammenstellung dieser Angaben füralle Departements kann der Minister einen Etatfür ganz Frankreich bilden, welchen er dem Königevorlegt und der mit Einem Blick das übersehen laßt,was im ganzen Reiche gewonnen oder verlorenworden.