er auf Vorschlag des Ingenieurs und auf den Bl-eicht des Steuerdirectors drei Viertel seines Verdien-stes ausgezahlt — die monatlichen Vorschüsse ini!eingerechnet.
Das letzte Viertel erhält er, wenn die Abschtzzung vollendet, und alle Einreden der Einuichncrgegen die Richtigkeit der Karte uud des MeßnPsters gehört und die aufgefundenen Fehler »Malsind.
Der Ingenieur-verikorrt^ur muß ein Wchhrmcs Auge auf die Aufführung der Geomcttk habcnund nicht eher ihre endliche Bezahlung, bewirke»,bis er sich überzeugt hat, daß sie ihre AnMr,Kctrcnzieher und Mitarbeiter ebenfalls bezahl!haben.
Der Inge nivrrr-verikiesteur.
n6.
Der Ingenieur bezieht einen festen Gehalt,monatlich zahlbar. Dieses ist von 4ooo Franks Ddie Departements, wo die Sreuerdirection zur crju»Classe gehört. Er ist von Züoo Fr. in denender zweiten Classe und von Zoo« in denen »ott ^-ritten Classe.