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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
Entstehung
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265
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(Hier folgen nun im kscucil die Fonnalitä,tm, die für jede der Zahlungen, für den Ingenieur,den Geomcter, den Abschätzcr, den Steueraussehcr,den Anzeiger, den Jnspmor und den Director zubeobachten sind.)

Alle diese Zahlungen geschehen auf Anweisungdes Präfecren.

Jede andere Ausgabe kann nur gemacht wer,Leu auf eine specielle Autorisanon des Ministers.

Jeder Etat, der bei die Mandate beigefügtwird, muß vom Ingenieur und Directcur unter,zeichnet seyn, wenn er die Messung betrifft, die an,deren bloß vom Direktem. — Alle aber vom Prä,steten.

Innerer Haushalt des katastcrs.

, 126.

Das Gesetz bestimmt jedes Jahr, wie viele Zu,lagcentimen zur Grundsteuer für die Verfertigungdes Katasters sollen genommen werden. (Bis jetztimmer ZH- oder ^ der ganzen Grundsteuer, welchesjährlich zwischen 6 und 7 Millionen für ganz Frank,"ich machn.)

Alle Gemeinden von Frankreich liegen in Hinficht des Catastcrs in einem Einzigen gcscllschaftli,