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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
Entstehung
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267
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Sobald die Gemeinden vollendet, so werdenalle Kosten, d.ie sie gemacht, in einen Etat zusam-mengestellt, und dieser mit den Fonds von 1817verglichen, welche für die 2» Gemeinden bestimmtwaren. Der Ucbcrschuß fließt dann in die allge-meine Lasse, und das Fehlende muß aus ihr ersetztwerden.

Auf diese Weise schließen sich die Rechnungendes Catastcrs mit jedem Jahre rein ab, und esbleibt eine klare Uebersicht über die Kosten, die dasVollendete gemacht hat.

Diese Einrichtung heißt: I'exorciov catsstral.(Hier folgen nun im Uskuoil inetkoäiyns eineReihe Vorschriften, die sich auf die Ordnung in denFonds des Catastcrs und auf das Anwcisungsr undRechnungswesen derselben beziehen.)

Sobald die Gemeinden, die zu einem Jahregehören, vollendet sind, nämlich sobald die neuenRollen in Hebung gesetzt sind, wird die allgemeineRechnung für diese Gemeinden abgelegt.

(Hier folgen ganz genaue Vorschriften, wiejeder Artikel der Rechnung muß geordnet werden,um zugleich übersehen zu können, was jede Arbeitgekostet, wie viel der Ingenieur, wie viel der Geo-wctcr, wie viel der Abschätzer, wie viel die Steuer-