die Begünstigung stark wäre, so könnte sie nachherdem Jnsvector und dem Direktor nicht entgehen. —Indessen wenn die Ländcreien nm eine Classe nie/drigcr gestellt worden als billig, so wäre es vielleichtmöglich, daß es ihnen entging, und daß es nur an2rt und Stelle selber z» entdecken sey. —
Auch wäre es möglich, daß solches dem In/spcckor bei seiner Anwesenheit in der Gemeinde ent/gangen wäre, da diese nur kurz gewesen. — Esgehört sonst mit zu seinen Verrichtungen, daß erdann in die Gemeinde geht, wenn die Arbeiten derMessung und der Abschätzung in vollem Gange sind.
i65.
Zch glaube, daß folgende Einrichtung die zweck/mäßigste sey, um dieses zu verhüten.
Unter den Meistbecrbtcn eines Cantons werdenWe zu Aufsehern der Abschätzungen ernannt. —sobald die Abschätzung in einer Gemeinde beginnt,s° werden zwei von diesen, die außer den Gemein/do» wohnen, vom Präfectcn oder von dem, derdessen Stelle vertritt, zu Ausschern in dieser Ge/Mcindc ernannt. — Diese üben keinen anderen Ein/stuß auf die Abschätzung, als daß sie sehen, wie sieMacht wird, daß sie jede Woche ein Paar Tagedabei sind, und daß sie, wenn sie vollendet, alle
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