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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
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390
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Dieses zugegeben, so kann auf diese Weise deck,Lest im Laufe der Zeit aus Unrecht Recht weckn,wenn die Sache so lange bestanden, desdie alles ändernde und ausgleichendeZeit ihre ganze Wirkung geübt hak.

Wann ist also das Jahr, wo durch Kauf d,bfenige Grundvermögen der Nation in andere AMgegangen ist? —> Erbschaft kommt nicht in Beuch,denn ich erbe, was ich finde, und ich kann keinDomän erben, was der Staat meinem Vat« um-genommen hat.

Vergleicht man die An/ und Abschmbcbücherder Gemeinden, so ficht man, daß da, wo dalErundcigenchum sehr klein vertheilt ist, nud 4Stücke auf den metrischen Morgen gehen — l

Schade, den die Stadt biedurch erleide» würde, grö-ßer sey, als der wäre, wenn die Rechnung Mi»Vollzug gesetzt würde, und er beschloß zus-nmt inBürgerschaft, daß sie sie öffentlich verbrenne» »«ll- ,ten — damit die Sache aus der Welk käme, und Msich in seinen Verhältnissen wieder der Gegenwart Manvertrauen dürfe. Und die Rechnung wurde,

- sie zu lignidiren, öffentlich verbrannt. — Diese N-schichte bleibt immer ungemei» lehrreich als MN<der Staatsweisheit eines kleine» Volkes.