hervorgerufen wird, da das Wort des Königs keinemWechsel unterworfen.
5 .
Die Grundsteuer unterscheidet sich dadurch vonden indirekten Steuern, daß sie einer völligZeichen Verthcilung fähig ist;
Dann, daß sie die geringsten Erhe-bungskosten hat;
Endlich, daß in ihrer Erhebung nichtsAeratorisches liegt — daß nirgend eine Con-trolle vorhanden, noch Formalitäten zu erfüllen sind,weil bei ihr gar keine Fraude möglich ist, da keinunbMcglichcs Eigenthum sich ihr entziehen kann, so-bald das Cataster vollendet ist.
Die schlimmsten Seiten an den andern Steu-ern sind die Größe der Erhcbungskosten,die z. B. bei der Lotterie auf 38 bis 4o x. 6. ge-hen; ,
Dann die Formalitäten welche die Acciseund die Consumtionssteuer nothwendig machen, unddie häufige Controlle, die sie wegen der De-sraudc nicht entbehren können.
Diese Formalitäten stören die bürgerlichen Ge-werbe j„ ihrem raschen Gange und lassen hierdurchdie Gesellschaft einen Verlust erleiden, der selbst grös«hw ist als die bedeutenden Erhebungskosten.
Außer diesen Nachtheilen kommt nun noch der.Bßte, der, der Dc fraude. — Hierdurch wirddir Sittlichkeit ungewiß, und eine große Men-