Deswegen muß ihre Verwilligung sichern undstarken Handen anvertraut werden, und ein zunaues Kataster von einem Lande ist nurdann wünschcnswerth, wenn er Land«stände hat, und wenn seine Regier»»-sich edler Zwecke bewußt ist.
Ist dieses, so ist es eine Wohlthat. Dmbleibt die Grundsteuer der lebendige Schatz der Na-tion , und der König braucht keinen todten Schahanzuhäufen, sondern kann alle Capitalien in der Ge-sellschaft in Umlauf lassen und sich vermehren; -denn sobald Zeiten der Noth vorhanden,»so kanndurch die äußerst künstliche Maschine des Catastcridas Geld schnell und ohne Verlust aus den tausendCanalen eingezogen werde», in denen es seinen Um-lauf hält.
Äst dieses nicht, ist keine starke Vertretung vor-handen, und ist die Regierung sich keiner cdclnZwecke bewußt, so ist eine ungleiche Vertheil«wünschenswerrh, weil dann doch wenigstens eineGrenze gegeben, welche nicht kann überschritten «la-den, — und indessen Einzelne fast davon erdrMwerden, so können doch Andere athmen.
Die Rechtlichkeit der Preußischen Regier«und, wenn es erlaubt wäre, der persönlichen Ei-genschaften des Staatsoberhaupts zu gedenken —die Rechtlichkeit des Königs machen, daß man sichder Verfertigung eines genauen Catasters ohne Sor-ge unterziehen kann; und obgleich noch keine Ver-tretung vorhanden, so ist doch sicher, daß solche rald