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Ueber das Cataster [2] : zweites Buch. Verfertigung des Catasters / von Benzenberg
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n.

Obgleich bei uns sich alle diese Verhältniße nochnicht so ausgebildet haben wie in England, so rich-tc» sich bei uns die Kaufe auch schon sehr nach dem Er-trage des Pachts, nach der Silbcrerntc, diedcr Ackxr trägt. Diese ist dort am höchsten,wo dcr Boden am meisten getheilt worden, wo derAcker Scheidcmünze geworden und rooo Mor-gen in r oder 3ovo Parccllen getheilt sind. Hierisi dcr Acker am meisten in alle andere bürgerliche Ge-werbe verflochten, er geht schnell aus einer Hand indie andere, und die Steucrrollen zeigen alle 2 5 Jahreeine völlige Rotation des Grundeigenrhums, wobei,wenn zwei Besihverändcrungen durch Erbschaft gesche-he», jedesmal eine dritte durch Kauf geschieht.

Hat in einem Lande die Mehrzahl des Bodensd>c Natur dcs GeldrcichthumS erhalten, geht er schnellaus einer Hand in die andere, so ist der Ackerbau einErwerbe, welches besteuert werden kann wie jedes an-dere Bewerbe.

Unsere Grundsteuer ist aber eben so gut eine C§-pitaiicnstcuer als eine Gewerbesteuer'.Eic trifft den Ertrag, den die Capitalien abwerfen,welche in unbeweglichem Eigcnthume angelegt werden,und dcr Besitzer dieser Capitalien bezahlt sie näm->lch der Eigenthümer.

Man seht voraus, daß ein Capital um so größer,nichr es einbringt, und man schätzt die Größe derapitalien nach der Größe der Rente, die sie tragen,