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Ueber das Cataster [2] : zweites Buch. Verfertigung des Catasters / von Benzenberg
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und die hohe Silberernte dieser Aecker rührt blos da-her, daß sie in das Gewebe der bürgerlichen Gewerbeund in der.en ihre Silbercrntc so innig verflochtensind.

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Wird die Silbcrcrnle besteuert und diesesscheint das Schicklichste, da alle Steuern in Silberbezahlt werden und das Silber in allen Casseu desEtaaies von Minden bis Trier denselben Werth hatso kommt die Natur des Bodens nichtallein in Betracht, sondern auch seineLage; und schlechter Boden, der nahe bei einerEtadt liegt, wird höher besteuert als der fruchtbarsteBoden, der entfernt liegt und eine geringe Silber-ernte trägt. Das hier Vorgetragene enthält dielebenden Grundsätze, so auch im Catastcr von Frank-reich angenommen worden. Indem die Grund-steuer von Frankreich auf jedes unbewegliche Eigen-Mlhum ausgcdehnt und beschränkt wurde,so war ihr von der einen Seite ihre Grenze angewie-sen und von der andern konnte ihr nichts entzogenwerden, was innerhalb dieser Grenze lag. DieMühlen, die Hammerwerke, die Häuser lagen inner-halb dieser Grenze als unbcweglichesEigcn-thuni., Sie bildeten in der Srcucrrvlle eine beson-dre Abtheilung unter dcm Nämcn ziroziriolä lastä».*)

Dieses war eine Haussteuer, da die Häuser die großelblehrbeit der Gebäude machen, indem in den Fran-zösischen Steuerrollen unter 100 Gebäuden jedesmalN Häuser sind und nur - Mühlen, Hammerwerke