und die hohe Silberernte dieser Aecker rührt blos da-her, daß sie in das Gewebe der bürgerlichen Gewerbeund in der.en ihre Silbercrntc so innig verflochtensind.
I 7-
Wird die Silbcrcrnle besteuert — und diesesscheint das Schicklichste, da alle Steuern in Silberbezahlt werden — und das Silber in allen Casseu desEtaaies von Minden bis Trier denselben Werth hat —so kommt die Natur des Bodens nichtallein in Betracht, sondern auch seineLage; und schlechter Boden, der nahe bei einerEtadt liegt, wird höher besteuert als der fruchtbarsteBoden, der entfernt liegt und eine geringe Silber-ernte trägt. — Das hier Vorgetragene enthält dielebenden Grundsätze, so auch im Catastcr von Frank-reich angenommen worden. — Indem die Grund-steuer von Frankreich auf jedes unbewegliche Eigen-Mlhum ausgcdehnt und beschränkt wurde,so war ihr von der einen Seite ihre Grenze angewie-sen und von der andern konnte ihr nichts entzogenwerden, was innerhalb dieser Grenze lag. — DieMühlen, die Hammerwerke, die Häuser lagen inner-halb dieser Grenze als unbcweglichesEigcn-thuni., Sie bildeten in der Srcucrrvlle eine beson-dre Abtheilung unter dcm Nämcn ziroziriolä lastä».*)
Dieses war eine Haussteuer, da die Häuser die großelblehrbeit der Gebäude machen, indem in den Fran-zösischen Steuerrollen unter 100 Gebäuden jedesmalN Häuser sind und nur - Mühlen, Hammerwerke