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^ Stellen wir den Inhalt dieses Abschnittes in, kurze Sätze zusammen, so haben wir Folgendes:Die Grundsteuer ist eine Abgabe, welche von allemunbeweglichen Eigcnthume entrichtet wird — bestehe! es in Gebäuden, bestehe es in Grundstücken. DieseAbgabe beträgt ^ oder K oder ^ des reinen Er,tragt, so wie solches durchs Gesetz bestimmt wird.Der reine Ertrag ist die Rente im Silber, so dasStück unbewegliches Eigenthum seinem Besitzer ab,u>irft.— Es ist, wenn es verpachtet — der mittelere Pachtpreis. Der reine Ertrag allerGrund,stücke einer Gemeinde wird auf die Weise abgeschätztI wie ein Cataster von Frankreich, wo der Abschätzer,selber ein Ackermann — sich bei jeder Classe und beijeder Culturart fragt, „wie viel er für den MorgenPnchr gehen würde — wenn er in dem Falle,«solchen zu pachten?" — wobei er die bestehendenPachtungen sammelt, und diese als Anhaltpuncte beiseinen Abschätzungen gebraucht. Auf diese Weise istalso die Grenze der Grundsteuer bestimmt. — (DasUnbewegliche). Ferner, das, was besteuert werdensoll. (Der reine Ertrag — die jährliche Silber,crnte — der mittlere Pachtpreis.) Endlich die Art«ie dieses soll bestimmt und ausgemittclt werden.(Ideelle Pachtungen, so der Abschätzer macht, mit der"kn cr dann die wirklich bestehenden Pachtungen"«gleicht.)
28.
Wie in allen Dingen, so auch hier, nähert manstch der Wahrheit stufenweise, — und alles hängt