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Ueber das Cataster [2] : zweites Buch. Verfertigung des Catasters / von Benzenberg
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251
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Ebenfalls verhindert man dadurch, daß die Angestell,lcn im Cataster dasjenige, was sie für die Gesellschaftgearbeitet, als ihr Eigenthum und ihr Geheimniß an-sehen ein Fehler, in den fast alle Institute verfal-len, sobald sie mit eigener Selbständigkeit da stehen.Durch diesen Fehler wird die Gesellschaft öfter verhin-dert, den Vortheil, von den Arbeiten zu ziehen, den sievon ihnen ziehen könnte, und den sie berechtigt,von ihnen zu federn, da sie sie bezahlt.Besonders ist dieses der Fall bei den Kriegsleuten, dieimmer schwer zu der Einsicht gelangen, daß das, wassie machen, der Gesellschaft gehört, weil es auf Ko-sten der Gesellschaft gemacht wird. Um es der Ge-^ sellschaft vorenthalten zu können, und um es als einEigenthum zu behalten, über welches sie als die allei-nigen Verwalter gesetzt, behandeln sie es als ein Gc-^ hcimniß und sagen, der Staat käme in Gefahr, wenndie Seite eines Dreiecks bekannt würde, oder wennauf einer Karte die Berge gezeichnet würden, welchesder Feind bei seinen Dispositionen benutzen könnte.So viel man auch hiegcgcn erinnern mag, und soviele Beispiele man anführt, daß die Gelehrsamkeit aufden Gang eines Fcldzugs einen ungcmcin geringen Ein-^ stuß übe daß die Länge einer Drcieckseitc und die Zcich-- nung der Gcbürge auf das Schicksal einer Schlachtgewöhnlich von keinem Einflüsse sey, weil, wenn es aufeiner Stelle zur Schlacht komme, die Niemand vor-hergcschcn, gemeiniglich auch Niemand eine Special-kartc zur Hand habe wie solches in der Schlachtvon Belle Allianee klar geworden wo alle topogra,