mcngcsebt ssp. — Sobald aber in einem Staatedie Gesetzgebung nicht öffentlich ist, so stehen dieMinisterien immer neben einander wie völlig unab-hängige und souveräne Staaten, die mit einer gro-ßen Eifersucht darüber wachen, daß keiner dem an-dern etwas von seinem Tcrritorio abgewinne. Ist dieGesetzgebung öffentlich, so sind sie genöthigt, zusam-menzuhalten, weil sie sich gemeinschaftlich vertheidi-gen müssen, und sehr würde z. B. der Finanzmi-nister von Frankreich schon gewissermaßen dazu ge-nöthigt seyn, beim Kriegsminister auf die Mitthei-lung der Copic anzutragen, wenn der Fall sich wie-der ereignete, dhnn die Opposition würde den Mi-nister bei der Einbringung des Budgets fragen, war-um er die Gesellschaft zweimal dieselbe Arbeit be-zahlen ließe? Und wenn der Kriegsminister von demStaatsgeheimnisse reden wollte, das in einem Drei- ^ecke und in einer Bcrgzcichnung verborgen liege, ja ,würde ihm die Sache so ins Lächerliche gewendet wer-den, daß er froh wäre, die Copic herauszugeben,um dem Verdruß zu entgehen, alle Witze der Op-position erst zu hören, und sie dann den stbgendcn Tag in den Zeitungen zu lesen.'') Auf dicst
') Daß die KrlegSleute Geheimnisse habe», rührt nicktdaher, daß sie selber glauben, daß es dem Feinde et-was verschlage, ob er in dem Dreiecke Paris, St.Cloadund St. Denis die Länge jeder Seite bis auf 12 F»§kenne oder nichr. — Dieses sehen sie so gut ei», mejeder Civilist. Daß 'sie das Geheimniß wolle», hatvielmehr in Folgendem seinen Grund: 1) Das Tt-