Weise werden durch die, Oeffeutllchkeik der Gesetzge-bung immer eine Menge Hindernisse weggeräumt,denen sonst schwer zu begegnen ist. —Zudem dieöffentliche Meinung in ihr ein gesetzliches Ocgan hat,so können sich die verschiedenen Meinungen der Ein-zelnen leichter auf eine gemeinschaftliche Meinungausgleichen. Zu dieser Oeffentlichkeit der Gesetzge-bung werden wir nun wohl gelangen — und wirk-lich ist diese zum Gelingen so großer Unternehmun-gen nothwendig, damit jedem Dinge gleich von vor-ne herein sein Recht widerfahr, — Damit dieMeinung wohl aufgeklärt werde, und schnell dieMitte und das Rechte treffe, — und damit Zeder,der im Oeffemlichcn arbeitet, seinen gebührendenTheil vom Lobe wie vom Tadel hinnehme — so-wohl in Hinsicht seiner Kenntnisse, als in Hinsichtseiner Thätigkeit. Dieses alles findet sich auf eine
heimniß wird ümmer als etwas Besonderes verehrt,und wenn die Maurer ihre Geheimnisse wollten druk-ken lassen — dann wäre es mit der Maurerei gleichi« Ende — nicht weil sie Geheimnisse ha-ben, sondern eben weil iie keine haben;r. Im Diensteide ist vorgeschrieben, kein Staa^sge-heimuiß zu verrathen — so wie kein Beamter das-jenige bekannt machen kann, was er aus denActen weiß; — dieses ist sehr vernünftig; abereben so vernünftig ist eS, zu bestimmen, daß dieDreiecke nicht zu den Staaksaeheimnissen gehören,und daß deren Bekanntmachung sogar verdienstlich ist,weil dieses zur Vermehrung der geographischen Kennt»»isse der Gesellschaft beiträgt.