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Ueber das Cataster [2] : zweites Buch. Verfertigung des Catasters / von Benzenberg
Entstehung
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328
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Da die Grundsteuer auf dem linke» Rheiiiufec imDurchschnitte ein Achtel des reinen Ertrags ist, somüßte Graf von Hallberg, wenn der Zehnte nochfortbestünde, von ihm lSoo Fr. Steuern bezahlen,wenn er für 12000 Fr. verpachtet würde. Jetztsind die Bauern die Bcsthcr des Zchcntcn, und nunmüssen diese die 1S00 Fr. Steuern bezahlen, diesonst der Graf bezahlte. Der Zehentc, welcher dannim Felde erhoben wird, wenn die geschnittene Fruchtweiter keine Arbeit macht, als das Nachhauscfahrcnund Dreschen, beträgt ein Fü 1, ftel des rei-ne n Ertrags — so wie er ein Zehntel des Roh-ertrags ist. Man kann, wenn der Zchenke einesFeldes zu 12000 Fr. verpachtet wird, den ganzenErtrag des Feldes ,zu 120000 Fr. anschlagen, undden Reinertrag zu kvooo Fr. Hiernach würde dieGrundsteuer des Feldes in der Gemeinde Elmpt, inwelcher der Graf den Zchemen hatte, auf 7S00 Fr.kommen, wenn diese ein Achtel des Reinertrags ist.Da die Gemeinden nur 3268 Fr. Grundsteuer bc-zahlt, so steht man, daß diese etwa ein Zwanzigsteldes reinen Ertrags ist, so wie ihn das Lacsster ent-wickeln wird, denn die Güter des Grafen, die Wal-dungen und die andern Grundstücke, als Gärten,Wiesen rc. waren dem Zchemen nicht unterworfen,und mit diesen wird sich der Reinertrag der Gemeinde 1im Caraster wohl auf 70 bis 8ooc>o Fr. stellen.

eine große Erbschaft gemacht hat, indem eine Akg-de ,weggefallen, die so ganz ihre ursprüngliche Best"«- -mung verloren. !