Grundsteuer. Seit der Revolution sind alle Zehnte»aufgehoben und seit >796 keine mehr gegeben. —Durch die Aufhebung der Zehcncen ist eine große MengeGrundrenten wieder zur Sohlstätte zurückgekehrt, unddas Land hat dadurch sehr in seinem Wohlstände zngc,nommen. Die Zehenrcn hatten ihre ursprünglicheBestimmung verloren und aus einer Staatsinstitmionwaren sie zu Nenrcn von Privatpersonen hcrabgcsunrken. Sie konnten aber ihrer Natur nacheben so wenig in die Hände von Privat,Personen kommen, als jetzt die Grund,steuer einer Gemeinde an Privatperso,ncn kann verpfändet oder verkauft wer,den. Ob sie in einem Lande vorhanden sind odernicht, das übt auf das Cataster keinen Einfluß, dajedes Grundstück nach seinem Ertrage angeschlagenwird, — und auf dieselbe Weise, es mag einen odermehrere Besitzer haben. — Der Zehcnchcrr wird alsMitbesitzer betrachtet, und zahlt von seinem Antheiledie Grundsteuer eben so wohl, wie der andere Besitzer.Elmpt gehört zum Hcrzogthnme Geldern, wo derAdel und die Zchentcn nie steuerfrei waren, und derGraf mußte von seinem Zchcnten und von den Gittern,die er in der Gemeinde hatte, ein Fünftel allerSteuern tragen, die auf die Gemeinde kamen.*)
Die Unterhaltung des Pastors und der Kirche kosteteibn jährlich etwa 1800 Franks. Er behielt also 10000Fr. für sich, welcke er weder für die Erhaltung derKirche, noch der Schule, noch der Armen verwendete.Man sieht, daß der Ackerboden des linke« RhcinuftrS