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Judicium matris Kepleri.
fraw (44 Jar alt). Ad 20 . Vmb verschinen Pfingsten weren es 18 Jahr gewesm, dasZeügin in einer khindt Beth (weil sie niemandt gehabt, der ihren ichters ge;chafftschmertzen an beeden schenckheln empfunden, welches sie der Vermiedung «huldtgeben, indem sie nun kliaum 5 tage in der Khindt Beth gelegen, were die Keiplerin,die ihren damalen gar vnbekhant gewessen, zue ihr Zeügin alleinig in die Stubenkhommen, ohne alle habende Vrsachen. vnnd gleiclibaldt gefragt, sie habe rehört,sie Zeügin habe bösse schenckkel, sie thüen ihre wehe, Zeügin gcantwurtt, ja. nitohn sein, Kepplerin aber begert, sie soll selbige sie sehen lassen, welches sie { ethan,were Kepplerin mit beeden Händen ihr am schcnckhel vif vnd abgefahren, \nd ge-sagt, es were ein Rothlauffen, vnd darzue ein hitziges, es werde ihren etwani baldtwiderumb nachlassen, mit weitterem vermelden, sie solle etwas bey ihr abiohlenlassen, dasselbig miesse sie in ein schüsselin legen, vnd Wasser daran giessjn, sowerde es ein fein sälblin darauss, damit miesse sie die füess bestreichen, iieweilaber Zeügin solches nit wellen abholen lassen, Kepplerin selbsten ein Materi ilr Zeu-gen gesiudtz geben, nicht vngleick einem fe'wrstainlin, welches sie in ein sclisselinmit wasser gelegt, aber khein sälblin darauss worden, sonndern stainhart blibm, da-mit sie den schenckhel bestrichen, jemekr aber sie den schenckkel damit bestrichen,jemehr schmertzen sie empfunden, das sie letstlielien nit mehr gewust, wo sie rleibensoll, vnd die Materi zum Fennster hinauss geworffen. In volgender Zeit die Kepp-lerin wider zum andermahlen zue ihr in das Hauss khommen, zue Wort gemmmen,alss wollte sie ihren Strow geben, dessen doch weder sie noch ihr Ilausswirth je-malen begert. Vor wenig Jahren aber, alss der Hanndel mit der Clegerin vssgeb.’ochen,were die Kepplerin zue ihren für ihren Kiiestall khommen, vnd gefragt, ob sn nocheinen hössen schenckhel habe, deren sie geantwurtt. ja, das weiss Gott wohl. Wennsie je wissen woll, woher sie ihren hössen schenckhel bringe, so woll sie ihm bal-den sagen. Kepplerin aber weiteres nit hören wellen, sondern darvon geloffei, dan-nenhero sie Zeügin die Kepplerin Verdacht, solcher schaden meclit ihr von derselbenherkhommen sein, welchen schaden sie laider noch biss vff den heittigen tag ermfünde.
Vff die Interrogatoria Zeügin respondirt: 2. Die Kepplerin bette nichts bei ihrZeügin zueschaffen gehabt, wann sie nun were von ihren gebliben, so bette ae Zeü-gin selbige auch nicht verdencklien kliennden. 3. Ihr Zeügin Ilausswürti habesolches nit haben wollen, sonndern sie vermant zueschweigen, es werde wohl (inmahlein Vssbruch gewinnen. 4. Sie bezücbtige es niemandt weder die Kepplerin, dannsie ohne alle Vrsach zue ihren in ihr Hauss khommen, were sie darauss plilen, sowolte sie selbige auch nit verdenckhen, nun aber verbleibe selbige ihren ihi leben-lang im Verdacht. Ad 30 . Es sey nunmehr vmb die 3 Jor, des Jors vngevtr vmbdise Zeit, als Jerg Hallers Medtlen helffen Zeüg zuetragen zum einsetzen, wa’en ihrZeügin kkinder zu ihr gesprungeu khommen, vnd gesagt, die Weh Mueter di( Kepp-lerin hat der Burgen Medtlin vff dem Arm geschlagen, darauf Zeügin gesagt, Eyschweiget still, hat ihr darumb den Arm nit abgeschlagen. Vff die IntemsatoriaZeügin geantwurtt: 1. Zeügin habe selbige nicht darfür gehalten. 2. Were ahie nitgeboren, derowegen dessen khein aigentliche wissenschafft trage. 3. Hab niclts dar-von gehört. 4. Die Red were wohl darvon ganngen, Zeügin wüste aber nichtz grundt-liches. 5. Were ein Zeitlang abwessendt gew'cst, aber nit lang, wüste auch voa khei-ner straff. 6. Habe dergleichen nichtz gesehen. 7. Sie wären nit vertkäniscle leithgewessen, sondern mit abgaug vililen Viehes darnider khommen. 8. Zeügin ohnbewust.9. So vnd vss was Vrsachen selbiges beschehn, Zeügin nit. aber kergegen wohl be-wust sein, das sie Zeügin vnd ihr Hausswürth vff ambtlich gebott ebenmesjig vorHerrn Vogt erschienen. Zue endt sagt Zeügin, sie hette ihr lebenlang nichtz mit ihrzuetliuen gehabt, derowegen ihr von ihrem tliun vnd lassen nichtz wissendt.
Der_Zekendt Zeüg, Michael Mayer, Bader vnnd Burger zue Henningen(vngevar 27 Jar alt): Ad 22 . Beynahendt 8 Jahr weren schon verflossen, das sr Zeügbey dem Barbierer alhie Mr. Christophen vffm Sandt gedient. Zue selbiger Zeit weredie Kepplerin in seines Maisters Hauss, damalen er Zeüg vnd des Maisters Khinderallein daheimbden gewest, khommen, vnd von ihme begert, ihren zueschrepffei, dochsolches in ihrem Hauss zueverrichten. in welches er Zeüg verwilliget, vnd alss er indas Hauss khommen, hette die Kepplerin ihme Zeügen ein trunckh in einem schop-pen Käntlin dargebotten, mit beger, er wolle denselbigen Wein vsstrinckhen, endt-zwischen so wolle sie das Wasser zuerichten. Alss nun er Zeüg das khendtlii vffge-deckht vnd gesehen, das etwas ob dem Wein geschwebet, als wann es Imber were,hab er nur ein wenig darvon getrunckhen, vnd das yberige in das giessbeckhet ge-schittet. Sobaldt nun er Zeüg mit dem schrepffen fertig worden, vnd keimkhommen,