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Judicium matris Kepleri.
andere mehr Persohuen vihlfelttig zue Ilauss yberloffen vmb gar geringer Vrsacben■willen, wann nun ihrer willfahrung versprochen, sie baldt widenimb khommen, dissnit mehr, sondern ein anderes begert, Zetigen crachtens disses nur darumben gethan,ob sie einen oder den andern vnwillig machen vnnd mit ihrer teiffelsklmnst beykhommenmechte, vnd zweiffle Zeüg nochmalen im wenigsten nit, wann Kepplerin solte einge-zogen vnd peinlich gefragt werden, es würde an tag khommen, wie seinem Khindeinem, wo nit beeden ergangen were. Vff die Interrogatoria am endt: 1. 2. Zeügwusste nichtz dann was er von der Clegerin gehört, das sie namblich von der Kepplerinein Ilexentrunckh empfangen, vnd das sagten auch die artzet, das sie einen Ilexen-trunckh gethan, vnd kenndte ihren niemandt mehr helffen, dann die jenige, welche ihrClegerin solchen Ilexentrunckh geben habe. 3. 4. 5. Clegerin were gleichwol dessenbezichtigt worden, in die gefenckhnus khommen, vnd die Sag gangen, der Kupffer-schmidt Jerg Ziirm vnd Jacob Reinhold nagten an ainem Bain, der Ivupfferschmidtauch vif ein Zeitt dem Reinholden entlauffen miessen. Zeüge aber wusste von kheinemnichtz ohnehrlichs zuesagen. 7. Zeüg nichtz wissen wollen. 8. Je mehr man ihmegebe, je lieber es ihme sey, aber es seye einem andern auch allso zuesinnen. 9. Könndedesswegen keinen Vssschlag geben.
Der Ein vnd Zweintzigste Zeüg, Appolonia, Ilannss SchmidenIlaussfraw von Höffingen (50 Jar alt). Ad 1. Additional: Sie hette vihl vnd offt beyder Kepplerin gessen vnd trunckhen, dann wann Zeügin gehn Leönberg khommen.vnd die Kepplerin sie ersehen, hab sie bey ihren einkheren miessen, aber Got lobnoch der Zeit weder essen noch trinckhen ihres'wissens ihr geschadet. Darumben,allss vor vngefer 2 Jahren die Principal Clegerin an einem abendt ihr Zeügin zueIlauss khommen, vnd begert, selbige yber nacht zuebeherbergen, welches Zeügin ver-willigt, Clegerin ihr Zeügin solchen abendtz erzehlt, wie das sie im landt darundenbey einem Artzet gewessen, vnnd Rathes gepflogen, dann die Kepplerin hette ihrenvor der Zeit einen Trunckh gehen, das sie schon ob die 100 guldin verartzneyet, aberdes zuegefiegten Schadens mit dem trunckh biss dahero nit abkhommen mögen; darübsie Zeügin gesagt, Ey sie hett vihl mit der Kepplerin gessen vnndt trunckhen, hetteaber ihren nie nichtz geschadet, sich höchlich verwundert, das die Kepplerin einsolche Eraw sein sollte. 2. Sie hette gleichwol ein gar kurtzen othem, were am leibvlfgeblassen vnd verpfissen, khende aber die Kepplerin nicht bezichtigen, das sie ihrensolchen schaden zuegefiegt, vnd obwol nit ohn, ehe vnd dann sie Zeügin mit derKepplerin wie gemelt gessen vndt trunckhen, sie ietzige leibs Kranckhait nicht gehabt,jedoch aber so khendte sie die Kepplerin nicht bezichtigen. Vff die Interrogatoria 1. 2.3. 4. Zeügin khendt vnd wiste nicht vff die Kepplerin zueclagen, dan sie ihren ihrlebenlang nie nichtz arges anvertrawt. Vff die Interrogatoria zue endt: 1. 2. Wisstenichtz, dann was sie von der Glasserin, wie oben angezaigt, gehört. 3.-9: Sie Zeüginwere eine frembde fraw, hette die Clegerin ihr lebenlang nie gekhant, biss sie ihrenzue Ilauss khommen.
Der Zwen vnd Zweintzigst Zeüg, Bastian Wiirth von Aitlingen, jetzoin Dinsten zue Leonberg bey Herrn Johann Nicolao Ege, Ambtschreibern daselbsten(khiinfftigen andern Martii *1620 werde er 30 Jar alt). Ad 3. Additional: Biss vffvngever nechst khinfftige Johannis Baptistae werde es 8 Jahr werden, das die Kepp-lerin zue ihme Zeügen. damahlen er Herrn Egen Ambtschreibern in Diensten gewessen,khomen, vnd begert, ihren ein fahrt Hew zuehohlen, welches Zeüg seinem Herrn an-gezaiget, der es aber ihren rundt abgeschlagen, daryber sie noch zum drittennnihlgleich vffeiuander wider zue ihme Zeügen kommen, vnd voriges begert, welches abersein Zeügen Herr ganntz vnd gar nicht thun wollen, vnd ihme Zeügen bevolilen, denRossstall zuezuehaltten, hernachmals sich ferttig zuemachen, vnnd ihme Selbsten einfahrt Hew zueholen, welches dann er Zeüg gethan. Alss er nun in Verrichtung seinerfarth Hew, mit dem geladenen Karch (doch der last nit sonnders gross gewessen)biss zue des Seheffers Hauss khommen, were ihme das Pferdt ohnversehener Sachenschwach worden, dergestaltten, das es mit schäm schnell yberlegt gewessen, allsswann er einen grossen Lasst gefüert hette, doch aber nichtz destoweniger Er Zeügden Karch mit Hew vollendtz mit dem Pferdt, gleichwol saürlich gnueg, heimgebracht,es habe aber nachgehendtz dem Pferdt nichtz mehr geschadet. Aber ihme Zeügenwere damahln diser Zuestandt begegnet, das, indem er bey des Schaffers Hauss herein-gefahren, einen trunckh ob dem Bronnen, den er gethan, hette ihme allssbalden derHallss anheben zueschwellen, welches von tag zue tag zuegenommen, allso das eretlich tag nit mehr essen khenden, biss endtlichen ihme mit Gottes Hilff widerumb