Band 
Volumen VIII. Pars I.
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Judicium matris Kepleri.

schwey, so erst von Durlach wider anheimbss khommen, miesse auch in der KepplerinRechtferttigung Kundtschafft sagen, dannenhero weil sie kheine Älttern mehr, vndniemanden hette, so sich ihrer annemmen thett. alss wolle er sich derselben vnder-fahen. wie ein Vatter, desswegeu ihr rundt anzaigen soltte, wann sie nit bekhundt-schafften werde, das die Kepplerin ihr einsmahlos bey nächtlicher Weil, alss sie inderselben Hauss schon schlaffen gewest, hab einen ßuelen geben, vnnd sie das Hexen-werckh lehren wellen, ja das auch sie Kepplerin ihre Mueter seolig mit einem Hexen-tmnckh vmbgebracht, von welchem trunckh auch der Medtlins Schuelmeister einRarticul eingenommen, vnnd darvon sein Krauckhait yberkhommen, so werde mannsie in den Thurn legen. Daryber er Zeug gegen ihrne vermeldt, Er habe von seinergeschweyen desshalber nie nichtz gehört, wolle aber ihr solche; förderlich anbringen.Miss nun hierauff er Zeiig seiner geschwey solches geoffenbaret, vnd sie erinnertdas sie zuesehen solle, was sie in dissem fahl hiervon für wissenschafft habe, damitsie vff erfordern ein richtige Vssag thun khennde, allss habe selbige ihne daryberbeantwurttet, wolan wann dann die Kepplerin ein ohnholden, wie mann von ihr sageso habe selbige ihr Mueter seelig gewiss auch zuegesetzt vnd sie vmbs leben gebracht’jedoch darbey weiters vermeldt, Sie habe gleichwohl der Kepplerin vihlfelttig ge-schafft, seye auch ein mahl mit ihr schlaffen gangen, vnd bey deroselben in ihremHauss ybernacht gewesst, habe aber nie nichtz vnrechtz von ihr gesehen vnndt spihrenkhennden, in erwegung das obschon sie vff ein Zeit in der Kepplerin Kuchin gesehen,das selbige ein fewr angemacht, vnd etwas kochen wollen, Sie Kepplerin aber sichvmb etwas gebrenndt, hette sie gesagt, wer ein Vnholdt sein woltte, sie habe sichnur ein wenig gebrenndt, vnd thue ihre so wehe, wie es dann einem thon würde,wann es gar verbrenndt würde, desswegen zue ihr gesagt, Bärbelin, mechtestu auchein ohnholdt sein, daryber aber sein Zettgen geschwey vermeldt habe, 0 Wehe Nain,Gott solte sie darvor behietten, dann wann sie alless sein mechte, so wolte sie sichdoch zue kheiner Vnholden gebrauchen lassen. — Eben an dem tag, alss der articulirteProvisor das namkafft gemachte geschpräch verrichtet, da habe auch er Provisor gegenihne Zeügen vermeldt, er habe gleiclnvol auch in der Kepplerischen sach Kundtschafftgeben miessen, er habe aber darinnen ihrer nit zum besten gedacht, desswegen wannman den Keppler in den Thurn würfle, vnd sein Muetter verbrendte, so gescheheihnen eben recht. Er Zeiige aber habe sich dessen nit angenommen.

Das disse abschrifft vsser dem Original Examini extrahiert selbigemybereinstimmendt befunden Attestirt Stattschreiber Feüchtt.

Der Extraet wass Bastian Mayers Doehter vssgesagt.

Vsser dem in der Kepplerischen vnd Reinholdischen Rechtferttigung den7. May 1618 gerichtlich eingegebenen Ersten Examini, was Sebastian MayersDoehter Barbara, die letste vnd 26. gezeiigin, yber das 10. 11. 12. vnd 13. Inter-rogatorium des andern Probatorials, nicht weniger auch yber den 1. 2. vnd 3. Addi-tionalem deponiert vnd vssgesagt, so alles vff begehren jetzigen Herrn CommissariiMelchior Nördtlingers, Ambtsclireibers zue Merckhlingen, seiner anbevohlenen Com-mission vnd Instruktion gemess, von subsignirtem, doch mit vorwissen des HerrnRichters fideliter den originalien gemess vssgezaichnet worden, wie volgt.

Vff ernstliche Vorlessung des 10. 11. 12. vnd 13. Fragstuckhs respondirt Zeiigin:Es geht nunmehr in das 7. Jahr, das sie der Clegerin in der Habererndt helffen ein-tragen,’alss da der Abendt herbey khommen, vnd es vmb Sechss Vhr gewessen, sieauch der Heimat zue, vnd sie Zeiigin mit ihr der Clegerin in ihr Hauss haimb gangen,vnd ihr zuegesehen. was sie yber das nachtessen zuerichten wollen, bette entlieh vil-berierte Kepplerin ein Fewr vffgemacht, ein Pfannen genommen, vnd darinnen einhabersuppen zuegerichtet. Alss aber sie Clegerin sich wegen eines schnellen vffge-machten Feüers vmb etwas gebrent, habe sie zu ihr Zeügin vermeldt. 0 Jesus, werwolte gern ein Vnholdt sein, mit fernnerem Vermelden, Bärbele, sie Zeügin meinendt,mechstu eine sein? Sie Zeügin aber daryber gesagt, 0 AVeyhe, der Xame Jesus sollesie darvor behietten, dann wann sie alles, ja reverenter gar ein Huren zusein Lusthette, so mechte sie doch khein Vnholden sein, vff welches sie die Kepplerin geant-wortet, Ja, sie auch nicht. Darbey es verblihen, sie Zeügin aber glaube nit, dassolche reden von der Clegerin in argem gemeint worden sein solte, sondern halt vihlmehr darfiir, wann sie sich nicht gebrennt, sie hette gar darvon geschwigen.

Vff den 1. Additional Articul sagt Zeügin, es seye nit obn, die Beclagtin habesie Zeugin vnd ihren Vattern Bastian Mayer seeligen zue ihr in ihr Behaussung er-