Band 
Volumen VIII. Pars I.
Seite
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Judicium matris Kepleri.

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Hac sententia accepta filius Kepleriae Christophorus statim adiit DucemFridericum, scribens: .... Mit was grossem vnseeglichem Kummer, Schmertzen vndHertzlaid ich sampt meinen lieben Weib vnd Kindern vor wenig verflossenen tageninnen werden vnd erfahren miessen, was gestaltten mein alte hochbetagte, etlich vndsibentzig .Ihrige Mueter von Stuttgardt auss albero mit gewerter Handt in beschwer-liche Hafftung gelifert worden, das kan jedes ehrliebendt Hertz bey sich selbsten er-messen, ich aber weiss solchen trttebseeligen vnd tag vnd nacht in mir ligenden Zue-standt weder in Wortten noch schrifften nicht gnuegsam zuerclären.

Nun kan ich mir aber zwar mit schmertzen leichtlich die Rechnung machen,das E. F. (j. mit meiner Muetter, ihrer gegensacher beriehmen nach, eindtweder einenpeinlichen process oder andere ernstliche, mir vnd meinen lieben Geschwisterigtenvor disser Weltt höchst nachthailige vnd schimpffliche mittel vorzunemmen, anbevellenwerden, welches alles (indem ich, meines ehrlich erlernten vnd biss anhero mit soli-derem Ruehm getribenen kandtengiesser Handtwerckhs halber, vff dem Marckht.nahendt bey der Rathsbehaussung wonhafft) vor mein vnd meiner lieben Weib vndKinder gesicht vnd äugen nicht ohne grossen Hohn vnd spott verrichtet, vnd alle Zeitan meinem Hauss fürüber gefierth werden miesste. Derentwegen, wie ich sidt anheroder vff die 5 Jahr gewertten Bürgerlicher Rechtferttigung nichts liebers weder einengewissen vnd endlichen grundt begert, allso mir auch noch der Zeitten derjenigeWeg, dardurch die Warliaitt an das helle Liecht gebracht werden möchte, im ge-ringsten nicht entgegen, allein alle bevorstehende Handlungen allhie zu Leonberg,allda ich sesshafft, mit mein vnd der meinigen höchstem despect, neben mit vnder-lauffendem teeglicliem schmertzen vnd eusserster betrüebnus (Ich wollte dann allhies-sige Statt, so Gott verlnietten wolle, vsser grossem Vnmueth, mit dem Ruckhen an-sehen) verrichtet werden miessen, dahero mir dann sowol in meiner Handttierung, alssauch meinem von E. F. Gn. mir vor dissem gnedig vffgetragenem Trillmaister-Amptin Statt vnd Anipt Leonberg, allerhandt mercklilicher nachthail, Verachtung, ja eüsser-ster schimpff endtstehen möchte: Alss gelangt an E. F. Gn. mein gantz vnderthenigtlehenlich, vnd vmb Gottes Barmhertzigkhaitt willen eüsserstes bitten vnd anruoffen,die wollen vmb kurtz eingefiiertter warhaffter motiven, auch melirer mir schedlichervnd cleglicher Vmbstendt mein alte verhaffte Mueter von Leonberg auss in Gnadenwiderumben abfordern, dieselbe an ein ander orth in E. F. Gn. Landen gnedig trans-ferieren vnd alssdann Iro daselbsten Recht vnd gerechtigkhait in gnaden gedeyen vndwiderfahren lassen etc. Praes. 2b. Aug. 1620.

In adjectis literis, quibus hanc petitionem judices et praefectus Leobergensescommendaverunt, inter alia haec legimus: wie leicht zueerachten, miesste dem suppli-cierenden Keppler de,r peinliche Process seiner Muetter tief zu Hertzen schneiden,vnd noch mehr die Peinliche glockhe yber selbige leytendt hören, vnd beneben jederZeyten sein Mueter für sein Hauss, nechst an der Rathsbehaussung stehendt, mithöchstem Honn vnd Spott in Banden fiiryber fieren sehen, vnd etwa noch die Tortur,wo nicht gar Todtesstraaf erfahren vnd Innen werden müesste. Darumben weil ervon Jugendt auf biss dato sich jeder Zeitten vfreclit, ehrlich vnd redlich verhaltten,vnd nicht allain sein Handtwerckh ehrlich erlerntt, sondern auch vill Jahr lang weittvnd braith mit besuechung viller Statt vnd Länder daruf gewandert, vnd im Kriegs-wessen vnd vf beriertem seinem Handtwerckh sovill erfahren vnd gesehen, dass ersich mit allerhandt künstlichen Arbaitten vor kheinem Zhiiungiiesser befürchten derf,imnassen er denn seinem Handtwerckh nunmehr etlich Jahr lang sidt seiner Ver-heürattuug also vorgestanden, dass er ein nammhaffts darbey vorgeschlagen, auch alssvf E. F. Gn. begeren er Keppler jüngsten zu dem exercitio des Trillenden nacherStuetgardten abgefertiget worden, sich auch dazumahlen, wie auch alhvegen vnd nochalso vnderdennsthafft, vnverdrossen vnd geflissen erwiessen, dass man Ihne zue einemCorprall vnd letstlich zum Trillmaister geordnet: alss vnssers Vnderthenigen erachtens,(sintenmahlen die gezeügen zum andern mahl examinirt worden, auch weil sein Kepp-lers Haussfraw so ehrlichen geschlechts, dass ihr Vatter, weillundt Caspar Wendell,dem Schultheissenampt zu Elttingen vf die 27 Jahr nützlich vorgestanden) demSupplicanten, mit dem wür, weiss Gott, ein sonder mittleiden traagen, in seinem be-geren zue willfahren. (Dat. 25. Aug. 1620).

Consilium Stuttgartiense d. 26. Aug. haec mandat praefecto Leobergensi:

Vonn. Gottes gnadenn Johann FryderichHertzog zue Württemberg etc.

Lieber getreuwer. Demnach Vnnss Christoph Keppler Khandtengüesser zueLewenberg sein Verhaffte Muetter au ein ander ortt transferieren vnd alda Peinlich

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