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Judicium matris Keplcri.
werden mechte, hat dieselb dem Vndervogt alda ein silberin Becher versprochen.Irenthalben nichtzit zue Fiirstl. Cantzley zuberichteu.
21. Jedoch in Vernemmung abschlägiger antwurt flüchtigen flies gesetzt, vndsich nach Hewmaden zue ihrer Docliter begehen.
22- Biss vnderschidlicho F. Bevelcli ergangen, vff Beclagte bestallung zue-machen vnd gefenglicli einzueziehen. ist dieselb in Österreich zu Ihrem Sohne nachLentz endtwichen, vnd so lang verhüben, biss derselben salvo guardi erlangt worden.
23. Letzlich wahr, als Herr Vogt zue Stuetgartten Beclagte zue Hewmaden ge-fenglich abholen lassen wellen, dieselb sich in ein truchen einschliessen lassen, damitsonderlich Ir gut gewissen an tag gegeben.
Wann dann die Beclagte Keplerin in vermelten Clagpnncten (die berait vonallen personen mit dem leiblichen Aidt beteurt) der Hexerey halben höchlich graviertvnd noch mehrers im Verdacht, Alss ist hiemit F. Clagenden Anwaldts rechtlichesbegern, mit Vrthel vnd recht zusprechen vnd zuerkhennen, das Beclagte zue erler-nung der Warheit (dessen vff sich tragenden bessen Verdachts halben) mit ernstlicherpeinlicher frag der Tortur zue examinieren seyc. Daryber das streng rüchterlichAmpt vmb erthailung recht vnd gerechtigkhait bestes Vleiss anrüeffendt. Vorbe-halttlich etc.
Litis contestatio
annexis responsionibus, articulis, item defensionalibus et elisivis. (4. Oct. 1620).
Ehrnveste etc. Vff die von Herrn Fiirstl. Clagenden Anwaldt nach vfgelegtemF. Bevelch, zue Legitimirung seiner Person (iedoch vorbehältlich aller vnd ierlerrechtlicher beneficiorum juris , mit welchen beclagte Personen hailsamlich befreyetvnd begnadiget) einkommeu seharpffe ohnverhoffte Peinliche anclag ex parte Catarinaeweilundt Heinrich Keplers seeligen nachgelassenen, mehr dann hetrüebten etlich vnd70 järigen Wittib, den Krieg rechtens zuebevöstigen. vnd alle vnd iede articulos, salvotamen jure impertinentium et non admittendorum, dessgleichen, so vff einen oder denandern Punctcn oder Articul (welche ihre höchste feiiult vndt Widersacher zue Leön-berg mit allerhandt verhottenen mittein vff die Bahn gebracht) geantwurttet werdensollte, darauff mann zu respondieren vermüg der Rechten nit schuldig, das solchesder ohnschuldigen peinlich beclagtin in bevorstehendem Rechten ohnvorgreifflich seinsolle, rechtlicher Ordnung gemess, zueantwortten.
1. Glaubt Peinlich beclagtin den ersten articul biss vff die worth „habe sichdoch“ etc. wahr, den vbrigen Inhalt aber nit wahr.
2. Die vbrige Articul alle hiss vff den 21. inclusive betreffendt, werden vonder vnschuldigen Peinlich Beclagten mit beständigem grundt, rainem vnnd vnversehr-tem gewissen abgestanden vnd widersprochen, allso das es sovil alss ob PeinlichBeclagte vff einen ieden Articulum in specie mit dem wort Nein vnd nicht wahr, ge-antwortet hette.
Der 22. wird seines Innhaltz widersprochen. Dann obwohlen peinlich beclagte,sonderlichen zur Zeit, alss Ihre feindt vnd Widersacher am höchsten gewüettet vndgetobet, sich nacher Lenntz zue ihrem älttesten Sohne, Kays. Mathematico etc., hie-zugegen. solchem ihre hohe noth vnd anligen zueclagen, auss müetterlicher Zuenaigungvndt vff dessen schriftlich begeren verfliegt, ist doch solches keinem entweichen,oder einiger flucht, so ausser bössem gewissen geschehen were, sondern erst ange-regter Vrsachen zuezuschreiben gewesst. Gestaltsame dann mit guetten grundt wider-sprochen würdt, alss solte dieselbe ererst vff ervolgte Fiirstl. beguadigung vnd sichereneinlass widervmben alhero khommen sein, sondern würdt sich vilmehr im gegenspilbefinden, das beclagte ohne einige eingelegte Supplication oder Intercession vor sichselbsten vsser reinem ohnversehrtem gewissen, da sie sonnsten bey ihrem Sohn dietag ihres lebens ihren sichern vnderschlauff verhoffentlich gehaben mögen, widerumbenkhommen.
Der 23. prob, articul wird ebenmessig seiner falscher Conseqnents halber wider-sprochen, dann ob nit die gefahr der gefangnus, item die vor dissem erfahrne listigePractickben der beclagtin vffsätzigen hohen Widersacher, sonderlich bey so altter hoch-betagten Personen, vnd im schreckhen, da man vom schlaf vffgeweckhet würdt, vndnit recht waist, warum!) es zuethuen, eintweder ein flucht oder andere dergleichenvorgenomene eilende mittel vil mehr alss ein böss gewissen verursachen mögen, daskhan ein ieder bey sich selbsten leichtlich ermessen.
Daferr wider versehen Herr F. Clagender Anwaldt mit dissen hieobgesetztenbeständigen responsionibus nicht zuefriden sein soltte, will beclagte hiemit noch-mahlen durch dass wortt: glaub nicht wahr etc. geantworttet, vnd dardurch allen