Band 
Volumen VIII. Pars I.
Seite
529
JPEG-Download
 

Judicium matris Kepleri.

529

geht), dan hierauss abzunemmen, dass anno 1609 oder 10 (dahin die vonihme angebne 8 Jahr gelangen) in der Reinboldin Hauss selber noch kheinGeschray von der Keplerin gewest, ßey der Maisterlin besteht die Con-tradiction nit nur auff der Zeit, sondern auff dem runden fürgeben, Kep-lerin hab sie geschlagen (gleich alss bette Zeugin diss mit Augen gesehen)vnd drauff erfolgten Vmbsehen, waher ihro disser Schlag komme; vnd dissvnder dem Ausstrib der Gaissen. Bencbeus der vcrniinfltige Richter anzu-merckhen hatt, dass Keplerin zu deren Zeit, da sie für flüchtig angeben württ,zu Stuttgartt auff offner gassen mit bekanten Leuten geredt. Welcher Vmb-stand der Zeit auch erleuterung gibt, warumb disse Maria lieber die erseheneKeplerin, dann etwa einen fürlauffenden bockh oder einen Hürtenbuoben dessfürgebenen (aber noch vngewissen vnd nit gnugsam bewissenen) Schlags oderstosses verargwohnet. Dann es gleich disse Zeit gewesst, da das gemein ge-schray yberhandt genommen, alss ob Keplerin aussgewichen vnd derohalbenVnholdt were.

5. Dess Daniel Schmidten Schneiders Argwohns sich vmb so vil destoweniger zuverwundern, weil er Schmid der Reinbolden vnd Beutelspachersnechster Nachbaur, aber sein Aussag vmb so vil weniger zur begerten Torturerheblich, weil er principium petirt, nemlich sich mit seiner Aussag erst auffdie Tortur selber referirt, zuvor aber vnd ehe disse vngepürlich begerte Be-weissung erfolgt, für sich selber dasjenig, so er argwohnt, nit war sagen kan.Desshalben der Herr Richter auff dessen in confrontatione verübte frechait,mit deren er sein so ybel fundirte Aussag vollend hinauss bochen müssen,desto weniger zugehen hatt. Gestaltsame er auch von Sachen deponirt, dieihmezuwissen nit müglich, weil seine Kinder, alss ob angerühret, nach vndnach kranckh worden. Hiebey auch mit wenigem zumelden, dass Herr An-wald im andern Puncten vergeblich sich vnderstanden, die Keplerin mit demzu druckhen, dass sie in confrontatione dass zugemessene „legen über diewiegen“ nit widersprochen. Dan wan sie dessen vnd so vilen Einreden inacht genommen, wurde sie es gewisslich nit passirt haben. Mag derhalbendisser abergläubische Schneider nach andern gedenckhen, so etwan dessen ge-pflogen. Sonsten, die in Rotulo III. vilfältig gefragte abführung anlangend, istzu wissen, dass die Interrogatoria von der Keplerin beyständen in dero ab-wessenheit verfasset worden, alda dero Beystände Vermuthung mit eingelauffen.

6. Anlangent den vilberürten Handel mit Georg Hallers Töchterlin,würt der Herr Richter in der defensionschrifft so vil finden, dass desshalbender Verhafftin nit allein kein Hexenthat oder Tortura zuzumuthen, sondernauch eben diser Handel das mittel gewesst, durch welches der Vndervogt(auff anhalten der Reinboldin als beclagtin) der klagenden Keplerin irer Zeugenproduction entnommen, einen hochpraejudicirlichen aber ybel fundirten Berichtzur Fürstl. Cantzley gethon, die Keplerin, seinem lang gesuchten Vorschlagnach, vmb Raht ausszuraissen genöthiget, alle später producirte Zeugen vonda an wider sie auffgebracht, vnd entlieh der beklagten Reinboldin zur newenClag auffgeholffen, auss welcher dann ferners durch sein Vogts besonder ge-brauchten Vleiss baide Bürgerliche Actiones zur Criminal Clag ybernommenworden. Es allegirt zwar der Fürstl. Anwald deren Zeugen drey, wan aberder Sachen nach getrachtet würt, so rhücret alle Ausssag vrsprünglich von dereinigen Hallerin (alss Muter) hero. Dann alldieweil sie selber bekhennet, wiesie lang zuvor die Keplerin wegen ihres kranckhen Sohns öffentlich bezüch-tiget, damalen die Keplerin vmb ihr ausständige schuld in der Hallerin hauss

Kepleri Opera VIII. 34