Band 
Volumen VIII. Pars II.
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Vita Joannis Kepleri.

Ann

den Durchleüchtigen Ilochgeborncn Fürsten vnd Herrn Herrn Joban FriedrichenHertzogen zue Würtemberg vnd Teckh, Graven zue Miimpelgart, Herrn zue

Haidenhaimb etc.

Durchleüchtiger Hocbgeborner Gnädiger Herr vnd Landessfürst. E. F. Gn.seint meine vnterthänige arme dienste Jederzeit bevor.

Gnädiger Fürst vnd Herr. Demnach Ich nunmehr bei zehen Jahren inder Rhöm. Khay. Mtt. vnscrs Allergnädigsten Herrn diensten gewest, vnterwelcher Zeit luier an meiner hoffbesoldung wegen allerhandt Verhinterungenbeinahe bei drey tausent gülden biss dato hinterstellig verpliben: alss hattIre Khay. Mtt. im verschienen Augusto mich mit zwey tausent Thalern oder2333.J fl. auff dero Schlesische Camer verweisen lassen, welches Khay. Decretaber allererst neülich den 8. Januarii von Irer Mtt. vnderschrieben, vnd vol-gents von mier durch gewisse Rotschafft der Schlesischen Camer eingeant-worttet, auch von dero angenomben worden. Dieweill aber auch des ortsdie anweisungen überheüfft, vnd Ich ohne besondere Befürdcrung vor andernzue meiner bezahlung zuekomben nit getraw, auch wegen schwehrlicher ein-büessung meiner haussfrawen mier zuegebrachten Patrimonii der Zeit nit er-wartten klian, vielweniger mier rathsamb sein will, dem zue Prag greusslichwüettenden glüekh noch lenger zuetrawen, dieser Vhrsachen bin Ich höchlichgenöttiget worden, durch allerhandt Extraordiuari mittel dieser meiner anwei-sung nachzuestreben.

Weil dann der Durchleüchtige Hochgeborne Fürst vnd Herr, HerrJohan Georg Marggraff zue Brandenburg, Fürst zu Jägerndorff, wegen diesesFürstenthuembs ein Mitgliedt der Schlesischen Landen ist, vnd neben andernin Ihrer Khay. Mtt. Schlesische Camer contribuirt, anjetzo aber, weill dieSchlesische Lande mit solcherley anweisungen in etwas beschwehrt werdenwollen, bei den Deliberationibus der Schlesischen Stände de moderandis con-tributionibus Cameralibus, vel promovendis aliquibus, quibus Camera satis-facere debet, ausser alles Zweiffelss ein sonderliches starckes Votum, nichtweniger auch andere mittel haben wirt:

Alss gelangt an E. F. Gn. alss meinem Gnädigen Herrn vnd Landes-fürsten mein vnterthänig ganz eüfferiges flehen, die geruehcn sich meiner lioch-bedrangten, in mangel mehrerer ordinari mittein, sofern vätterlich anzuenemben,vnd mier ein Landsfürstliche wolerspriessliche intercession an Ihre F. Gn. zueJägerndorff, deren ich sonsten meines Wissens vnbekandt, gnädiglich zuer-theillen, ob derselbe sich hierdurch gnädig bewegen lassen wolte, meiner,alss E. F. G. vnterthanens, bey der Schlesischen Camer vnd Ständen auffmittel vnd wege, wie Ihre F. Gn. am fiiglichsten können wirt, sich anzu-nemben, vnd diese dahero mier gepüehrende bezahlung der 2000 Thalernzuebefürdern.

Es vermehrt mier auch diss orts mein vnterthänige Zuversicht, beideszue E. F. G. wegen der gebehtenen intercession, sodann auch zue Ihrer F. G.zue Jägerndorff in puncto promotionis, mein endtliches fürhaben, wann solchesbeide E. F. F. G. G. in gnädiges bedencken ziehen wolten: dass Ichnemblich gesinnet were, vermittelst dieser 2000 Tbaler, so Ich deren habhafftwerden mögte,. mich in mein Vaterlandt zuebegeben, alda (vnangesehen an-getragener aussländischer gelegenheitten, vnd von E. F. G. albereit habendererlaubnüss vnd dimission) dannoch E. F. G. vnterthänig auffzuewartten, obdie mich etwa bei fürfallender occasion, es sey ad professionem philosophi-