Decreta Ordinum Austriäcorum.
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L. Keppler bittet, weillen man Ihme 200 fl. Interesse, vnd wegen verehrterEphemeridum 100 fl., so zusammeu 300 fl. bringet, schuldig sey, Ihme hierumbeneine Obligation mit inserierung 6 pro Cento Verzinnsung zuertbaillen.
Fiat auf die jenige Summam , so sich beraith verfallen, eine ambtsgebreuchigerecognition ohne Interesse.
Datum 18. Maerz 1633.
L. Keppler cediert per memoriale denen löblichen Stenndten vermüge des Kay.Mandats nit allein von seinem aignen Capital der 1500 fl., sondern auch von seinergeschwistert hauptgueth der 2000 fl., ain Jahrs Interesse, mit diser Condition, dafernbey Irer Mayt. kain genad dissfals zuerlangen, solches ferner nit gültig seyn solle,mit bitt, Ihme vmb das ybrige Interesse eine Obligation ervolgen zulassen.
Zu denen neuen Hilfsmittlssachen zu legen, vnd dise Cession ad notam zunemmen.
Datum den 20. Maji 1633.