42 I. §. 10. Messungen der Grundlinie in zwei Abtheilungen.
Die mittlere Höhe dieses Theils der Grundlinie, in Beziehung auf diemittlere Höhe der Endpunkte betrug — 0, r 470; sie ist daher in Beziehungauf die Meeresfläche zz 23,*735.
Hieraus findet man mit dem oben angegebenen Krümmungshalbmesserder Erde, die Reduction auf die Meeresfläche — 3, x 8250 zz 0,*004427.
Die auf die Meeresfläche reducirte Länge des nördlichen Theils derGrundlinie ist daher
— 610,*213860.