492 X. §. 110. Bestimmung der Höhen und Strahlenbrechungen
§. 110. Bestimmung der Höhen und Strahlenbrechungen zwischen
Wildenhof und Gollenberg.
Bei Berechnung der Höhenunterschiede nach einseitig und gegenseitig,aber nicht gleichzeitig gemessenen Zenithdistancen, ist nach dem vorigen §.L °g- fr (1 — k) = 8,43458 angenommen worden; bei den gegenseitigen und gleich-zeitigen Beobachtungen aber wurde überall der wahre Krümmungs-Halbmes-ser gebraucht.
Die Data zur Berechnung der Krümmungs-Halbmesser (§. 105.) findensich am Ende des Buches zusammengestellt.
Alle Bestimmungen der Strahlenbrechung, die in diesem und den fol-genden §§. Vorkommen, sind nach der Formel
U—h = s cotg. (z — (l-A) )
berechnet, wobei zu bemerken, dafs da, wo der wahre Werth von — nichtbesonders angegeben ist, der mittlere (Log. ^ = 8,49817 ) benutzt wurde. Woeine andere Formel gebraucht wurde, wird dies besonders bemerkt werden.
Mit Ausnahme der Nebenpunkte und Nebenstationen wurden sämmt-liche Zenithdistancen, in diesem und den folgenden §§. nach Heliotropenlichtgemessen.
1. Station Trum.
Datum.
1837.
Uhrzeit.
Beobachtete
Punkte.
Zenith-
distancen.
Anzahl
der
Beobacht.
Tb
Log. s
T
k
Höhen-
unterschd.
Juni 17
4"
35'
Dohnasberg
90° 17' 5 " 79
4
0,547
4,59462
0,1625 )
20
20
30
90 15 32,60
4
0,419
0,2378 j
+ 2 ,129
17
4
35
Brosowken
90 17 37,90
4
4,28131
20
20
14
25,70
2
/
21
21
2
39,93
1
>
—49,372
Juli 16
20
19
29,18
4
)
Juni 20
20
30
Busehkau
90 12 35,17
3
0,419
4,58026
0,2042
+36,538
Juli 16
20
19
Talpitten
90 13 25,16
4
4.12540
—28,609
Kreis von Eitel, ßeob. Baeyer und v. M'örner.
Anmerkung. Bei den Beobachtungen nach Dohnasberg und Buschkau war der Windstill, die Luft sehr durchsichtig und die Strahlenbrechung schon dem Anscheine nachbeträchtlich gröfser als gewöhnlich.