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Die Küstenvermessung und ihre Verbindung mit der Berliner Grundlinie / ausgeführt von der trigonometrischen Abtheilung des Generalstabes ; hrsg. von J. J. Baeyer
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492 X. §. 110. Bestimmung der Höhen und Strahlenbrechungen

§. 110. Bestimmung der Höhen und Strahlenbrechungen zwischen

Wildenhof und Gollenberg.

Bei Berechnung der Höhenunterschiede nach einseitig und gegenseitig,aber nicht gleichzeitig gemessenen Zenithdistancen, ist nach dem vorigen §.L °g- fr (1 k) = 8,43458 angenommen worden; bei den gegenseitigen und gleich-zeitigen Beobachtungen aber wurde überall der wahre Krümmungs-Halbmes-ser gebraucht.

Die Data zur Berechnung der Krümmungs-Halbmesser (§. 105.) findensich am Ende des Buches zusammengestellt.

Alle Bestimmungen der Strahlenbrechung, die in diesem und den fol-genden §§. Vorkommen, sind nach der Formel

Uh = s cotg. (z (l-A) )

berechnet, wobei zu bemerken, dafs da, wo der wahre Werth von nichtbesonders angegeben ist, der mittlere (Log. ^ = 8,49817 ) benutzt wurde. Woeine andere Formel gebraucht wurde, wird dies besonders bemerkt werden.

Mit Ausnahme der Nebenpunkte und Nebenstationen wurden sämmt-liche Zenithdistancen, in diesem und den folgenden §§. nach Heliotropenlichtgemessen.

1. Station Trum.

Datum.

1837.

Uhrzeit.

Beobachtete

Punkte.

Zenith-

distancen.

Anzahl

der

Beobacht.

Tb

Log. s

T

k

Höhen-

unterschd.

Juni 17

4"

35'

Dohnasberg

90° 17' 5 " 79

4

0,547

4,59462

0,1625 )

20

20

30

90 15 32,60

4

0,419

0,2378 j

+ 2 ,129

17

4

35

Brosowken

90 17 37,90

4

4,28131

20

20

14

25,70

2

/

21

21

2

39,93

1

>

49,372

Juli 16

20

19

29,18

4

)

Juni 20

20

30

Busehkau

90 12 35,17

3

0,419

4,58026

0,2042

+36,538

Juli 16

20

19

Talpitten

90 13 25,16

4

4.12540

28,609

Kreis von Eitel, ßeob. Baeyer und v. M'örner.

Anmerkung. Bei den Beobachtungen nach Dohnasberg und Buschkau war der Windstill, die Luft sehr durchsichtig und die Strahlenbrechung schon dem Anscheine nachbeträchtlich gröfser als gewöhnlich.