Berlin-Stettiner Eisenbahn.
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i'hait lür Beschädigung, Verlust, für Feuersgefahr und trockeneoheferung mit höchstens 1 Thlr. pro I’fuml des im Garantie-rtem angegebenen Gewichtes.
C. Equipagen- Transport.
1- Auf jeder Station werden Equipagen zur Beförderung an-genommen, dieselben müssen jedoch eine Stunde vor Abgang des'-öges, unter Vorzeigung des dafür in der Güter - Expedition ge-üs ten Billets, abgeliefert werden.
2. Nach Ankunft auf dem Bestimmungsorte wird gegen Rück-8 a ne des Billets an den Zugführer die Equipage ausgeliefert, undü'ufs spätestens innerhalb 3 Stunden vom Bahnhofe abgefahren,andernfalls für jede Stunde 5 Sgr. Standgeld entrichtet werden.
3. Auf Verlangen wird jeder mit dem Zuge zu versendendeder angekommene Wagen in Berlin und Stettin vom Absender
Seholt, oder dem Empfänger gebracht, und zwar in Berlin fürp ®gr., in Stettin für 10 Sgr. Die gewünschte Abholung derd'Snipage hat der Absender jedoch wenigstens 3 Stunden vor Ab-S an g des Zuges in der betreffenden Güter-Expedition anzumelden.
4. Für Equipagen übernimmt die Gesellschaft keine andere’srantie als die gegen Feuersgefahr während der Fahrt, und zahlt
s Entschädigung für Equipagen I. Klasse pro Stück bis 600 Thlr.,** n d fü r ii. Klasse bis 300 Thlr. Für das auf oder in den Equipa-
befindliche Gepäck wird keine Garantie geleistet.
5. Den Eigenthümern der Equipagen steht es zwar, so wiea üch deren Domestiken frei, während der Fahrt in den Equipagen. u bleiben, jedoch nur gegen Lösung eines Billets II. Klasse für
e Person der Herrschaft und eines Billets III. Klasse für jeden°üiestiken, nach dem Tarifsatz für Personen-Beförderung.
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