Niederschlesisch • Märkische Eisenbahn.
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Bestimmungen.
1- Extra-Züge werden nur gewahrt, wenn dieselben den re-R e hnäfsigen Fahrzügen nicht hinderlich sind und so zeitig angemel-! et Werden, dafs der obere Betriebs-Beamte im Stande ist, den'Greifenden Bestimmungen des Bahn-Polizei-Reglements zu genü-Ueber den Preis eines Extrazuges mufs in jedem einzelnen•'alle eine besondere Vereinigung mit dem hierzu autorisirten obe-If ri Betriebs-Beamten Statt linden.
2. Kinder unter 2 Jahren, die noch getragen werden und aufdem Platze ihrer Angehörigen ihre Stelle mitfinden, werden in je-. Wagen-Klasse frei befördert. Ein Kind von 2 bis 12 Jahren' Vlr< l in der ersten Wagen-Klasse auf ein Billet der zweiten Klassep l>en so in der zweiten Wagen-Klasse auf ein Billet der dritten[' j'h'en-Klasse befördert.— Zwei Kinder in dem Alter von 2 bis 12aliren werden in der dritten Wagen-Klasse auf ein Billet dersel-jpn befördert. Für ein Kind und eine erwachsene Person ist fürd*e dritte Wagen-Klasse nur ein Billet der zweiten Wagen-Klasselösen.
, 3- Einzelne bestimmte Plätze werden nicht verkauft und
"unnen im Voraus nicht belegt werden. — Wer ein ganzes Koupenehmen wünscht, hat das Fahrgeld für die volle Zahl der Plätze,W'elclie das Koupe normal enthält, nach dem Tarife zu entrichten;'joch kann ein solches Koupe mit einer auch zwei Personen über“'e Normalzahl besetzt werden. Billets für ganze Koupes werden!*ür bis | Stunde vor Abgang des Zuges verkauft, und können inJweslau und Liegnitz jederzeit gewährt werden, auf den Zwischen-"lationen hingegen nur, wenn es der Kaum in den mit dem Zuge''•'kommenden Wagen gestattet.
. 4. Während der letzten Stunde vor Abgang jedes Zuges dür-
•cn nur für diesen nächsten Zug gültige Billets, aufscr dieser ZeitKönnen Billets für die beiden nächsten Züge verkauft werden. Zumjßrkauf von F’ahr-Billets für weiter hinaus liegende Züge sindK' e Billeteurs nicht befugt. Fünf Bin Uten vor der bestimmten Ab-fpngszeit der Züge wird das Billct-Verkaufs-Bureau geschlossen,deshalb lindet nur bis zu diesem Zeitpunkt die Lösung von Billetsder nächst bevorstehenden Fahrt Statt.
5. Jedes Fahrbillet ist nur für diedarauf gestempelte Fahrtgültig,daher hat der Käufer s ofort zu prüfen, ob es auf die gewünschte Fahrtmutet, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
„ 6. Der Umtausch von Billets kann nur auf den Haupt-
I Mionen, auch nur zu einer höheren Wagcnklasse und zu dersel-ben Fahrt Statt finden, und zwar nur dann, wenn der noch vor-uimlene Raum dies gestattet; bei verspäteter Ankunft, also nachdein zweiten Glockenzeichen, kann die Wagenklasse eines Billets nichtWehr berücksichtigt werden, sobald es an Raum fehlt; der Rei-sende mufs sich in solchem Falle mit dem etwa noch vorhandenen1 uitze einer niedrigeren Wagenklasse begnügen, bis durch den Ab-gang anderer Passagiere auf den Zwischenstationen wieder Raum•n der höheren Wagcnklasse frei wird — In Breslau und Liegnitz