Buch 
Deutsches Eisenbahn-Buch : ein Taschenbuch für Reisende, Aktienbesitzer, Eisenbahnbeamte, Gasthalter, Kauf- und Geschäftsleute aller Art... / Fr. Wilh. von Reden
Entstehung
Seite
40
JPEG-Download
 

40

Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.

geben die zu den verschiedenen Wagenklassen gelösten Billets un-bedingten Anspruch auf die entsprechenden Wagenplätze; auf denZwisclienstationen aber nur in so weit, als in den im Zuge befindlichenund aufden Stationen etwa disponiblen Wagen der erforderlichen Plätzeder betreffenden Klasse vorhanden sind. Wo dies nicht der Fall ist, wer-den die etwa schon gelösten Billets, nach Belieben des Reisendementweder gegen Erstattung des gezahlten Personengeldes ziiriiek-genommen, oder gegen Billets einer niedrigeren Klasse und Er-stattung des gezahlten Mehrbetrages uingetauseht. Wer auf denZwischenstationen seinen Platz verläfst, ohne denselben irgend wiezu belegen, hat, wenn derselbe inzwischen von einem andernReisenden eingenommen worden, kein weiteres Anrecht auf denfrüheren Platz, sondern mufs sich mit einem anderen Platze begnügen-

7. Versäumte Abfahrt begründet keinen Anspruch auf Ent-schädigung irgend einer Art. Eine ausgefallene oder unterbro-chene Fahrt berechtigt nur zur verhältnifsmäfsigen Rückforderungdes bezahlten Fahrgeldes, falls nicht die betreffenden Passagieremit demselben Zuge später oder mit dem nächstfolgenden Zugefahren wollen.

8. Wer bei der Revision ohne Billet oder mit einem unrich-tigen Billet befunden wird, ist zur Nachzahlung des Fahrgeldesnach dem Satze der benutzten Wagenklasse für die ganze schonzurückgelcgte Fahrt verpflichtet, und wird im Falle verweigerterZahlung gepfändet und nach Befinden auf der Bahn ausgesetzt.

9. Das Tabakrauchen ist in der ersten und in der zweitenWagenklasse nur in solchen Koupes gestattet, die dazu besondersbestimmt und als solche durch Tafeln bezeichnet sind.

B. Passagiergepäck.

Jeder Reisende kann 50 Pfund Gepäck im Gepäckwagen freimit sich führen. Das Zusammen packen des Gepäcks für mehreremitreisende Personen in^ ein oder mehrere gemeinschaftliche Kollibegründet nur in den Fällen, wenn dieselben erweifslich einerFamilie angehören, Ansprüche auf mehr als 50 Pfund Freigewicht.

Für etwaiges Uebergewicht wird ein Frachtsatz nach folgendemTarif erhoben:

Gepäck-Ueberfracht-Tarif auf 1 bis 25 Pfund Ueber-gewicht^Jin Silbergroschen).

Von

Nach

Breslau.

«Ä jh

CS Vi

SC j

IVach

Nimkau.

Nach

|Ncuinarkt.

1 äss 5

S

"5 *5

tot

Breslau.

1

4

2

3

4

Lissa .

1

l

4

2

34

Nimkau.

4

1

_

1

3

Neumarkt.

2

4

l

1

2

Maltsch.

3

2

4

1

_

1

Liegnitz.

i

3*

3

2

1