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Deutsches Eisenbahn-Buch : ein Taschenbuch für Reisende, Aktienbesitzer, Eisenbahnbeamte, Gasthalter, Kauf- und Geschäftsleute aller Art... / Fr. Wilh. von Reden
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Niederschlesisch Märkische Eisenbahn.

C. Equipagen -Transport.

1. Vorläufig werden nur in Breslau, Maltsch und Liegnit*Equipagen zur Beförderung angenommen. In Breslau und Liegnit*müssen dieselben eine Stunde vor Abgang des Zuges unter Vor'zeigung des dafür in der Gepäck-Expedition zu lösenden Billepabgeliefert werden. Auf der Zwiscbenstation Maltsch kann di*Annahme nur auf länger vorhergegangene Anmeldung erfolget'Durch die regelmäfsigen Züge wird in kürzester Frist ein Tran"'portwagen herbeigeschalft und der Transport binnen längstens24 Stunden bewerkstelligt.

2. Aach Ankunft an dem Bestimmungsorte wird gegen Rück'gäbe des Billets an den Gepäck-Expedienten oder auf den Zwischen'Stationen an den Stations-Vorsteher die Equipage ausgeliefert, uu<imufs dieselbe spätestens innerhalb 3 Stunden abgeholt werden!andernfalls wird für jede Stunde längeren Verweilens derselben5 Sgr. Standgeld entrichtet.

3. Für Equipagen übernimmt die Gesellschaft keine andereGarantie, als die gegen Feuersgefahr während der Fahrt, und er-stattet für Equipagen erster Klasse pro Stück den erweislichenSchaden bis höchstens 000 Thlr. und für Equipagen zweiter Klassebis höchstens 300 Thlr. Für das auf oder in den Equipage"befindliche Gepäck wird keine Garantie geleistet.

4. Den Eigenthiunern der Equipagen steht es zwar frei, wäh'rend der Fahrt nebst ihren Domestiken auf den Equipagen ? ' !1bleiben, jedoch nur gegen Lösung eines Personenbillets zweiteKlasse für jede Person auf den innern Sitzen und eines Billetsdritter Klasse für jede Person auf den äufseren Sitzen der Equi'pagen. Für die Equipagen wird das Transportgeld nach folgende" 1Tarif entrichtet:

Tarif für den Equip agen - Transp ort(in Thalern und Silbergroschen Preufs. Kour.)

Von

Nach

Breslau.

Nach

Maltsch

Nach

Liegnitz.

I.

II.

I.

II.

I.

11

Breslau.

3

25

3

5

25

4

Maltsch.

3

25

3

2

10

1

Liegnitz.

3

25

4

15

2

10

1

25

Anmerkung. I. Klasse sind alle zwei- oder viersitzige Kut'sehen mit unbeweglichem Verdecke

II Klasse alle anderen leichteren Wagen.