Niederschlesisch • Märkische Eisenbahn. 41
2fi i l)ic * m vorstehenden Tarife aufgeführten Beträge werden heif | 18 SO Pfund Ucbergewicht doppelt, hei 51 bis 75 Pfund drei-* 1 * * * 5 und sofort von 25 zu 25 Pfund steigend erhöhen.
B e s t i in in u n g e n.
1- Kleinere Gegenstände bis zu 10 Pfund Gewicht können,s ° weit es ohne Belästigung der in demselben Koupe Mitreisendenfüglich ist, in den Koupes unter eigener Aufsicht von den Passa-^«ren mitgenommen werden. Für solche Gegenstände wird vonL ‘ r Gesellschaft aber keinerlei Garantie geleistet.
. 2. Mahl- und sch lach t Steuer pflichtige Gegenstände
dürfen unter keiner Bedingung in den Personenwagen mitgenom-nici >, sondern müssen mit vollständiger Deklaration in gesetzlich'^geschriebener Weise in die Passagier-Gepäck-Expedilion einge-le fert werden. — Gewehre dürfen nur dann in den Wagen mit-*? e Uonimen werden, wenn sie nicht geladen sind.
... 3. Das Passagier-Gepäck mufs, mit dein Kamen des Eigen-I "uiers und dem Bestimmungsorte deutlich und in haltbarer Weisee *eichnet, in Breslau und Liegnitz spätestens eine Viertelstunde, ! )r 'lein festgesetzten Abgänge der Züge, auf den ZwischenstationenI ( 'r spätestens eine Viertelstunde vor der bestimmten Ankunftszeit! i tr ^üge unter Vorlegung des Fahrbillets an die Gepäck-Expedition'juReliefert werden, woselbst die etwaige UeberlVacht sogleich zu^richten ist. Für später eingeliefertes Gepäck kann die Mitnahme'."ht zugesichert werden. Mangelhaft beschaffenes und nicht gehfi-H signirtes Gepäck wird zurückgewiesen.
1 , 4 Gegen Einlieferung seines ordnungsniäfsig beschaffenen
jJ L ‘Päcks erhält der Reisende einen Garantieschein als Empfangs-Us cheinigung. Der Garantieschein ist sorgfältig aufziihewaliren,
■ *''' das darin bezeichnete Gepäck gegen Zurückgabe desselbenVorzeiger ausgeantwortet wird, und demnächst die Gesell-c halt von jedem weitern Anspruch befreit ist.
Die Aushändigung solcher Gepäckstücke, über welche der'ärniitieschein nicht beiznhringen ist, kann nur auf erfolgte voll-. 'iii(lig ( , Legitimation des Eigenthüiners oder nach Beiinden gegenäutionslcistung erfolgen. ■— Wird Passagiergepäck nicht hinneni Stunden nach dessen Ankunft im Bahnhofe abgeholt oder abge-."’niiuen, so verliert der Absender oder Empfänger alle Ansprüche'l 11 'He Gesellschaft wegen etw'aiger Beschädigung oder Verlustes,jmserdeni ist für länger liegendes Gepäck pro Stück und Tag*’f?r. Lagergeld zu entrichten.
5. Kach Einhändigung des Garantiescheins haltet die Gcsell-1*. ^ lir Beschädigung" und Verlust, für Feuersgelähr und trockenehlielerung mit höchstens 1 Thaler pro Pfund des im Garantie-1 ““ine angegebenen Gewichtes. Den Schaden, welcher etwa durch> an gelb gifte Emballage entsteht, hat der Passagier nilein zu tragen.