Band 
Erster Theil.
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Hannover. Einleitung.

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zogthum Braunschweig Lüneburg erhoben wurde, durch dieGrafschaften Hallermund (1366), Dannenberg (1303), Lüchow(1320), Eberstein (1408), die Herrschaft Homburg (1409), fastdas ganze Stift Hildesheim (1523), welches jedoch 1643 bis aufdie Ämter Koldingen, Westerhof und Lütter wieder abgetretenwurde, die Grafschaft Wunstorf (1533), Blankenburg (1599),Hohnstein (1593), die ehemals Schaumburgischen ÄmterLaucnau (1635), Bokeloh und Lachen, (1640). Der größteTheil dieser Erwerbungen gehörte der jüngeren (Kalcnbergjschen undLüneburgischen) Linie. Mit dem Gebiete derselben war auch 1582 dieGrafschaft Hoya, so wie 1585 die Grafschaft Diepholz alsheimgefallenc Lehne und 1639 durch Erbschaft Lauenburg verbun-den, und sie hatte um 1700 ein Gebiet von 380 Q.M. Dazu kamendurch Kauf 1715 die Fürstenthümer Bremen und Verben (120Q-M.) und durch Erbschaft 1731 das Land Haveln (6 Q.M.).Höher stieg zugleich ihr Ansehn, als Herzog Ernst August (1692)Kurfürst und dessen Sohn Georg Ludwig (1714) König vonGroßbritannien ward *). Vergrößert wurde das Kurfürstenthumdurch die schon 1753 verpfändete, 1815 mediatifirte GrafschaftBentheim, 1803 durch das Fürstenthum Osnabrück, so daß seinUmfang auf 550 Q.M. stieg. Im Jahre 1803 ward es von denFranzosen besetzt, 1805 von diesen an Preußen überlassen; 1807 kamder südliche Theil, 1810 das Ganze mit Ausnahme Bentheims undLauenburgs an das Königreich Westfalen, jedoch der nördliche Theil imDec. 1810 zum Französischen Kaiserthume. Endlich kehrte 1813 dasLand unter seine alte Regierung zurück und ward noch mehr vergrö-ßert, denn 1813 bis 1815 wurden mit demselben das FürstenthumHildesbeim und Ostfriesland, die Grafschaft Lingen, dieKreise Meppcn und Emsbühren, ein Theil des Eichsfeldesund die Stadt Goslar, 1816 die Hessischen Theile von Hoya undDiepholz, die Ämter Bovenden, Neuengleichen, Höckel-heim und 1819 die Grafschaft Spiegelberg damit vereinigt, dage-gen ein kleiner Theil von Osnabrück, das Lüneburgische AmtKlötze und fast ganz Lauenburg abgetreten, das bisherige Kurfür-stenthum aber 1814 zu einem Königreiche erhoben. — Der KönigWilhelm IV., geb. 1765, regiert seit 1830; seine Stelle vertritt inHannover der ehemalige Generalgouverneur, seit Februar 1831Dicekönig des Königreichs, Adolf Friedrich, Herzoa vonCambridge, geb. 1774. Die Krone erbt in absteigender männ-licher L^ie der jetzt regierenden Linie und nach Absterben derselbenauf die Wolfenbuttelsche L,n,e fort, und das Land wird, sobaldin England eine Prinzessin den Thron besteigt, seinen eigenen Regen-ten erhalten. Die in den einzelnen Provinzen bestehenden Ständesind neben der seit 1814 eingeführten allgemeinen ständischen Verfas-sung, die durch das neue Staatsgrundgesetz eine große Verände-

*) Die Brittischen Könige aus dem Braunschweigischcn Hause sind:

Georg IV ^ 1830 ) H' ^ ^»), Georg III. (-j-1820),

Volger's Handb. Ir TH. Ne Aufl.

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