Oldenburg.
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e« in ziemlicher Menge. Außerdem finden sich Eisen, Dach schie-fer, Sandstein, Achat, Karneol und Steinkohlen. EinigeMineralquellen werden jetzt wenig benutzt. Oldenburg und Lübeck ha-ben fast gar keine Fabriken; man findet in jenem Lande nur Lei-newebern, Strumpfstcickerei, Kalk-, Ziegel- und Theerbrennereien, eineZucker- und einige Tabacksfabriken, in Lübeck auch Gerbereien und ei-nige andere; in Birkenfcld find Wollwebereien, Gerbereien, Schneide-mühlen, wichtige Steinschleifereien, ein Eisenwerk und eine Papier-mühle. Schifffahrt, Fischerei und das Hollandsgehen beschäftigt dage-gen viele Menschen in Oldenburg.
Die Zahl der E. im ganzen Staate ist — 260,000, größtentheilsLutheraner; in S. Oldenburg und in Birkenfeld sind 71,000 Ka-tholiken; auch zahlt man etwa 1000 Juden. Die Regenten Ol-denburgs stammen aus einem alten Sächsischen Grafengcschlechte, auswelchem auch die Dänische Königsfamilie entsprossen ist. Der Ol-denburg ische Stamm starb mit Anton Günther 1667 aus,und die Grasschaft wurde 9 Jahre lang von Dänemark und HolsteinGottorp gemeinschaftlich regiert, kam aber nach Beendigung des Rechts-streits zwischen Holstein Gottorp und Holstein Plön durch Vergleich mitletzterem an Dänemark (1676) und ward 1775 an den Großfür-sten Paul von Rußland (gegen dessen Ansprüche an Holstein),von diesem aber gleich darauf an den Fürst Bischof von Lübeckund Herzog von HolsteinGottorp, Friedrich August abge-treten. Schon 1647 war Delmenhorst nach Aussterben der dortregierenden Grafen mit Oldenburg vereinigt. Durch einen Macht-spruch Napoleons wurde der ganze Staat, mit Ausnahme von Lübeck,welches 1803 säcularisict und als Fürstenthum mit dem 1774zumHerzogthum erhobenen Oldenburg vereinigt war, 1810 dem Fran-zösischen Reiche einverleibt. Nachdem die alte Regierung wiederhergestellt war wurde Oldenburg, an welches schon 1803 die Münster-schen Ämter Vechta und Kloppenburg, so wie das OsnabrückscheAmt Wildeshausen abgetreten waren, noch durch das FürstenthumBirkenfeld (1815) und durch einen Distrikt von Hannover (1817) ver-größert. Der Großherzog, der von dem durch den Wiener Evn-greß ihm zuerkannten großherzoglichen Titel erst seit 1829 Ge-brauch macht, Paul Friedrich August, geb. 1783, regiert seit1829. Landständische Verfassung ist dem Lande 1831 zugesagt. Diehöchste Behörde ist das Kabinetsministerium; unter diesem ste-hen die Regierungen, Kammern, Consistorien, die Genc-raldire ctionen des Armenwcsens, die Militaircommis-sion. Justizbehörden sind das Oberappellationsgericht,die Justizkanzleien, die Land-, Stadt- und Patrimonial-gerichte und Ämter.
I. Herzogthum Oldenburg mit 7 Kreisen —100 Q. M. 212,000 E.
Hauptstadt ist st Oldenburg a. d. Hunte, 6W0 (ohne Vorstädte 4800) §.Residenz des Großherzogs und Sitz der oben genannten höchsten und Pro-vinzialbehörden. Schloß mit schönem Garte», das Prinzenpalais, die Ca.ferne, das Regierungsgebände mit v-..i Landesarchive, das Kanzleigcbände,
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