Band 
Zweiter Theil.
Seite
90
JPEG-Download
 

90

Türkei.

getrennt. Von dein Haupkrückcn der Karpaten in N. ziehen sichzahlreiche waldige Bergketten gegen die Dona» zu, gehen aber zuletztin völlige Ebenen über; das Uferland der Donau ist zum Theil Morast.Zwischen ihnen flicken viele Flüsse, der Schyll oder Schinl mit demMotrnl, Alnta, Dnmbowiha, Jalowitza ». a. der Donau zu.Der Boden ist fruchtbar und liefert besonders Wein, Getreide,Hirse und Flachs; Viehzucht ist Hauptgeschäft der E., besondersPferde- und Schweinezucht, Honig und Wachs werden vielgewonnen; in den Sumpfgegenden der Donau halten sich viele Rei-her auf; Reichthum an Steinsalz. Heuschrecken verwüsten biswei-len das Land. Die G. (die Ungarn nennen sie Olochen, die Tür-ken JflakS) sind Nachkommen der ältesten Bewohner des Landes,stark mit Slaven, Griechen und Zigeunern vermischt, derenSprache von den Zeiten der Römischen Herrschaft her noch viel Latei-nisches beibehalten hat, so wie sie sich selbst auch Römer (Numnnj e)nennen. Sie bekennen sich zur Griechischcn Kirche, stehen aber anRohheit den übrige» Bewohnern der Türkei nicht nach; nur der Adelerhalt vcm Auslande cdcr durch fremde Lehrer etwas Bildung. Zuden .mancherlei Völkerschaften, welche seit der Völkerwanderung dieseProvinz heimsuchten, kamen im Xl. Jahrh, auch Tataren (Petsche-negeu und Knmancn), deren Reste längst untergegangen ssind, undMagyaren; aber schon im Xlll. Jahrh, herrschten hier eigeneFlüssen (Wciwodeni, im steten Kampfe mit den Nachbarn, be-sonders mit den Polen, denen sie 1386 den Vaialleneid leisteten,und den Türken, die schon 1417 das Land eroberten und denen sich1529 der Fürst als Vasall unterwerfen mußte. Die Wlackei bliebstets Zankapfel zwischen Türken und Polen, bis »».tzterc 1699 imKarlowitzer^Lrieden ihre Ansprüche ganz aufgaben. Die Verfassung istrein aristiWitisch. Der Lantesadel, die Bojaren, wählten, der Sultanbestätigte den Fürsten, der den Titel Hvspodar führt, seit 1716wählte ihn aber letzterer aus den vornehmsten Griechen der Hauptstadt,die dafür beträchtliche Summen zahlen mußten. Nach der Bestim-mung des Friedens von Adrianepcl (1829) tritt das alte Wahlrechtder Bojaren unter Russisch Türkischer Oberhoheit wieder ein; jedochist daS Land fast ganz als Russische Provinz zu betrachten. Wahr-scheinlich wird jetzt der Druck des Adels, der alle Staatsämter bisherverwaltete, fast allein Grundeigcnthum besitzt, und den Unterthanen,besonders den Landbewohner», nur ein kümmerliches Sklavenlebcn übrigließ, gemildert werden. Zahlreiche Bulgarenfamilien wandern jetztans der Türkei ein. Aufstand der Kriechen im März 1821. — DerFluß Aluta (Olt) theilt die Provinz in die Große (östliche) undKleine (westliche) W lach ei.

1) Die Große dVlachci. Dukarcscht, am Anfange der südlichen Ebene,die von hier bis zur Donau weder Baum noch Stein enthalt, und ander Dumbvwitza, 50,o»n, nach Anderen 80,600 E. Die Straßen sind,wie in den übrigen Städten des Landes nicht gepflastert, sondern mitBaumstämmen und Brettern belegt, die Häuser meistcntheils mit Schin-