Vereinigte Staaten. Einleitung. 335
weiter nach W. aus (durch einen Vertrag mit Spanien schon 1795bis zum Mississippi); die Zahl der Provinzen mehrte sich; im Jahre1803 wurde ganz Louisiana angekauft, Florida 1820 von Spa-nien abgetreten nnd schon 1805 die Gränze bis zum Stillen Meereausgedehnt. Jetzt besteht das Ganze aus 24 Staaten und ver-schiedenen Gebieten, welche letztere erst, wenn sie 60,000 E. haben,als Staaten in den Verein treten. Die Vereinigten Staaten vonNordamerika bilden eine» Staatenbund. der sich 1789, 3. Märzseine jetzige Verfassung gab. Jeder Staat für sich ist völlig unab-hängig, hat eiue demokratische Verfassung, die in allen sichziemlich gleich ist, ein Ober- und Unterhaus, aber ohne allen Adel,und an der Spitze einen Gouverneur, der jedoch nur auf bestimmteZeit gewählt wird. Alle Staaten aber sind durch den Gcneral-congreß vereinigt, der die Gesammtheit aller repräsentirt. Er be-steht ebenfalls aus zwei Häuser», dem Senate, zu welchem jederStaat 2 Abgeordnete sendet, und dem Hanse der Repräsentan-ten, zu denen von 50,000 E. ein Mitglied gewählt wird. An derSpitze steht ein vom Senate auf 4 Jahre gewählter Präsidentmit 25,000 Dollars Gehakt. Die Beschlusse des Congresses, welcherAuflagen und Anleihen macht, Verträge mit fremden Staaten schließt,Krieg erklärt, Münzen Prägt, das Heer anwirbt, die Seemacht ordnet,allgemeine Gesetze giebt und den noch unbebaueten Boden der west-lichen Gebiete verkauft, die Gouverneurs der Gebiete ernennt undletztere zu Staaten erhebt, bedürfen der Bestätigung des Präsidenten,jedoch sind sie, wenn diese verweigert wird und bei einer zweiten Ab-stimmung zwei Drittheile der Mitglieder jedes Hauses sie billigen, auchohne diese Staatsgesctz. Der Präsident besitzt die vollziehende Ge-walt, versammelt den Congreß, ist Oberfeldherr, ernennt die Ge-sandten, Staatsbeamten rc. Unter ihm stehe» 4 Staa tssecre tai rs(Minister) und ein W icepräsi dent. Der jetzige Präsident (4. März1829 bis 1833) ist Andreas Jackson (dschecksen); sein Vorgän-ger (1825bis 1829) war John Adams. Es giebt einen oberstenGerichtshof; unter demselben stehen 7 Kreis- und 24 Distrikts-gerichte, die zu bestimmten Zeiten in den Hauptortern ihrer Spren-gel Sitzungen halten. Die Staatseinnahme betrug 1829 —40 Mill. Rthlr., die Ausgabe Mr 35 Will., daher mindert sich die1817 bis anf 154 Mill. Rthlr. gestiegene Staatsschuld sehr schnellund betrug 1831 nur noch 42 Mill. Rthlr. (1800 über 100 Mill.,1816 —164 Mill., 1824 —124Mill, 1828 — 90Mill., 1830 —64 Mill. Rthlr.). Doch darf dabei nicht vergessen werden, daß jedereinzelne Staat noch seine besondere Einnahme und Ausgabe und auchseine besondere Staatsschuld hat, ferner daß außerdem der Staatsbür-ger für viele öffentliche Anstalten (Kirche», Schule» ;c.) zu sorgen hat,deren Unkosten in anderen Ländern vom Staate bestritten werden.Das stehende Heer zählt nur 5500 Mann, aber jeder Bürger ist vom16 bis 45 Jahre zu den Waffenübungen verpflichtet und so hatteschon 1824 der Staat eine Miliz von 1,053,000 Mann. Die See-macht wächst mit jedem Jahre und bestand 1827 aus 29 Linienschif-