Band 
Zweiter Theil.
Seite
382
JPEG-Download
 

382

Südamerika.

Vicekönigreich Neugranada (1718), i» O. das Gencral-capitanat Caracas oder Ve ucz u cla (1550^, j,, SW.Quito.(In dem östlichen Gebiete herrschte von 1528 bis 1550 die AugS-bnrgische Familie Weiser, der Karl V. dasselbe verkauft hatte.)Luch hier hatte der Weiße, besonders der in Spanien gebornc, wich-tige Vorrechte vor dem Indianer und Mestizen; große Mißbraucheschlichen bei der Verwaltung ein, Handel und Gewerbe waren be-schrankt, daher stete Unzufriedenheit der E. Im Jahre 1810 brachoffene Empörung gegen die Spanische Herrschaft aus; es bildete sichein Congrcß, der 5- Jul. 1811 die Unabhängigkeit Venezuelas pro-clamirtc. Dasselbe geschah in Rengranada 12. Nov. 1811. Mit ab-wechselnden! Glucke kämpfte die königliche und republikanische Partei,bis der zum Dictator ernannte Simon Bolivar, der davonden Ehrennamen des Befreiers erhielt, seit 1816 die Spanier fastganz vertrieb. Weide Staaten vereinigten sich 17. Dcc. 1819 unterdem Namen Kolumbien, machten in der ersten Sitzung des Con-gresseS in Nosario de Cucuta die Grundgesetze des neuen Staatsbekannt, 12. Jul. 1821, und nahmen auch Quito und Panama1823 in ihren Bund auf. Die Spanier übergaben 10. Nov. 1823die letzte von ihnen besetzte Stadt Puerto Cabcllo. Die Verfassungwar nicht föderativ; Kolumbien bestand nicht aus einzelnen unab-hängigen Staaten, sondern das Ganze ward von einer einzigen Ober-behörde geleitet. Innere Ruhe und Ordnung kehrte mit der neuenVerfassung noch nicht völlig zurück. Eine große Partei war mit derbestehenden Cen t r alv e r wa lt u ng nicht zufrieden und mehre Pro-vinzen verlangten eine der Nordamerikanischcn ähnliche Föderativrer-fassung; es traten hier und dort ehrgeizige Männer an die Spitze derUnzufriedenen, die der Centralregiernng den Gehorsam verweigerten.Das alte Venezuela trennte sich (Nov. 1829) förmlich vom Bundeund der früherhin zum lebenslänglichen Präsidenten erwählteBolivar (ch 1830) legte (1830) sein Amt nieder. Darauf vereinig-ten sich zwar die getrennten Provinzen scheinbar wieder und ändcrcendie Verfassung, aber im Nov. 1831 ist die gänzliche Auflösung desBundeS definitiv ausgesprochen und Kolumbien ist in drei unabhän-gige Freistaaten Neugranada, Venezuela und Ccuador ge-trennt.

Die bisherige Verfassung Kolumbiens enthielt folgende Haupt-punkte. Die gesetzgebende Gewalt hat ein Cvngreß von zweiKammern niit 48 Senatoren und 88 Deputirten; die voll-ziehende Gewalt übt der Präsident, der neben sich einen Vice-präsid cnten und Staatsrath hat. Der Sitz der Regierung unddes Eongresses war in Bogota. Die katholische Religion war Staats-religion , aber alle übrigen trotz der Intoleranz der Geistlichkeit gedul-det und der Papst nicht Oberhaupt der Kirche, die unter 2 Eiz-uud 6 Bischöfen steht.*) Sklaverei ist abgeschafft. Die Laad-

) Nach der neuen Constitution von 1830 hatten alle Rclizionspartäcn