VII. Bestandtheile des organischen Reichs miteigenthümlichen Formen.
Elementarform der Organe.
Wir haben in dem vorhergehenden Abschnitte die allge-meinen Bestandtheile des organischen Reichs betrachtet; undobgleich dabei die eigenthümliche Gestalt derselben schon be-rücksichtigt wurde, so verdient die Form doch noch eine spe-cielle Betrachtung, namentlich die Form derjenigen Stoffe,woraus die kleinsten Theile der Organe bestehen, und welchebald einfache organische Körper, bald Verbindungen mehrererunter einander sind.
Die organisirten Körper sind dadurch charakterisirt, daßsie gewisse Funktionen erfüllen und, was damit zusammen-hängt, daß sie in einer unaufhörlichen Veränderung begriffensind, während die unorganisirten Verbindungen, wenn nichtäußere Ursachen mitwirken, in dem einmal angenommenenZustande fortwährend verharren.
Der Begriff des Wortes Funktion ist an und für sichklar; wir verstehen darunter im Allgemeinen die Eigenschaft,nach Außen hin eine Veränderung zu Wege zu bringen; diesemag sich nun auf die Erzeugung eines neuen Körpers bezie-hen oder in der Hervorbringung einer einfachen Bewegungbestehen.
Solche Kraftäußerungen, welcher Art sie auch sind, ge-hen nicht bloß von einer Summe von Organen aus, sondern
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