96
ade
anderer Lands-Obrigkeit frey sind. Sie werden auch die freyeReichs-Ritterfchäfft genennet, davon siehe wiederum einen be-sondern artickul unter Ritterschafft. Denn obwol die re-dens - art gar nicht ungemein ist, da man die Ritterschafftnennet, und darunter die von Adel in einem lande verstehet,so ist doch noch ein grosser unterscheid zwischen Ritter undEdelmann. Denn jener muß von geburt ein Edelmann seyn,wann er zum Ritter werden will: Hingegen wird kein Ritter ge-bühren , sondern gemacht und ersttet, es sey denn, daß er voneitern aus dem Reichs-Ritterstand gebohren werde. Nach deralten Teutschen spräche ist auch noch ein unterscheid zu mer-cken zwischen Edel-knecht, und Edel-knab. Ein Edel-knabewurde derjenige genannt, wie auch noch heutiges tags, welchereinem Fürsten, Grafen, oder sonst vornehmen von Adel auf-wartete. Wenn aber ein solcher knabe sich zum kriegs-wesenbequemere, und zu einem Ritter geseüete, hiesse er Edel-knechtoder knecht, und war also jenes sem waffen-träger. Wir kom-men nunmehro auf die xrivilegla und vorzüge dieser Adelichen;und haben die mittelbaren folgende: Sie sind vor andern de-rer lehens-güther fähig, haben in erbschaffts-fällen gar viel be-sonders auch einen starcken vorzug vor denen von bürgerlichemstände, desgleichen haben sie einen zutritt zu vielen ckargen, zudenen die von bürgerlichem stände nicht leicht kommen.. Siewerden in der titulatur von bürgerlichen unterscheiden, könnensich in kleidungen kostbarer halten, und hervorthun, es wird ih-nen das öffentliche aufgebot, wenn sie sich vermählen, erlassen,die trauung und kind-taufe im Hause zu thun erlaubt. Siewerden ferner zu denen rmgel-rennen, turnieren, und carou-sels gezogen; sind, wenn sie m stadten wohnhaft, von allen bür-
stand verbotten. Der unmittelbaren privilegia, die ihnen ent-weder durch besondere gesetze, oblLrvanr, oder ü wma concedi-ret sind, bestehen darinn. Es stehet ihnen die Landes-Obrig-keit , und eben das befugnis in ihrem cerriwrio zu, als denFürsten im gantzen Reiche. Bey den Fürsten wird sie Londs-Fürstliche, bey den Grafen Gräfliche, bey den unmittelbarenEdelleuthen aber Adeliche Landes-Obrigkeit genennet. Es habendaher die andern Fürsten in denen districten der Reichs-unmit-telbaren freyen Rttterschafft nichts zu befehlen, noch anzuord-nen. Sie haben ferner unterschiedene regali», können den Gehen-den aus denen bergwercken haben, müntze schlagen, es stehet ih-nen auch das recht derer zölle und der accise, wie auch dasarchivs-recht zu, ferner können sie ihre Gesandten, zwar nichtan den Kayser, jedoch an andere Höfe schicken, bündmsseschlies-sen, wie solches aus der ordnung der freyen Ritterschafft unddes Adels der fünf theile im lande zu Schwaben, welche vonKayser Ferdinand an. i;6i. confirrmrt worden, ingleichen ausder zu Lindau an. 1522. aufgerichteten brüderlichen Vereini-gung der Ritterschafft erhellet. Es stehet weiter denen unmit-telbaren Adelichen frey, vestungen zu erbauen, und sind sie kei-nem land-gerichte unterworfen, stehen auch nirgends, als vordenen Kayferl. Cammer-gerichten, und vor denen Rothweili-schen. Sie haben selbst die hohe Obrigkeit, cent - oder Hoch-gerichte , können in ihren landen kirchen - ordnungen machen,gemessen des religions-friedens sowol als die andern Stande,wie in der Kayferl. capitulation Leopoldi art. 19. zu sehen.Die titulaturen des Adels waren beym anfange und Ursprüngedes Adels sehr schlecht, da sie hingegen heut zu tage desto ho-her gestiegen. Dann es werden die Adelichen nach neuermKvlo Hoch-und Wohlgebohren; die vockorss, welche den ge-lehrten Adel ausmachen, hingegen Hoch - Edle, oder Hoch-Edelgebohrne tiulirt. Die Adelichen werden auch von demLandes-Herrn in denen an sie ergehenden reLriptis Beste ge-trennt , da hingegen die civil-personen bloß Liebe Getreue heis-sen. Wie nun also in denen alten reiten der Adel anfänglichdurch tugend erlanget ward, also ist nachhero derselbe erblichworden, und man wird nicht unrecht thun, wenn man heutzu tage saget, der Adel werde eher ererbet, als erlanget. Dennobschon an dem, daß man noch verschiedene exempel von denenhat, welche um ihrer tugend willen geadelt werden, so ist dochnicht zu leugnen, daß die beyspiele davon nicht allzu häufigsind, sondern wenn man die Adelichen familien anstehet, ihrAdel meistentheils aus dem erbe herrühret. Es kan aber derAdel auf viererley art erlanget werden: i.) Durch tugend beykriegs-zeiten, oder anderer gelegenheit; 2) Durch ämter ?.)Durch Vergünstigung der dazu macht habenden Obrigkeit, undendlich 4. ) durch das gefthlechte von dem man gebohren wird.Der angebohrne Adel erbt von valter, ob gleich die mutiernicht aus Adelichem stamm ist; hingegen kan eine von Adel ge-bohrne Dame weder den mann noch die kinder adeln. Wer inTeutschland Stiftmäßig styn, und zu denen hoch-und andernAdelichen Stiftern zugelassen werden will, muß wenigstens sei-ne acht ahnen erweisen können, dergleichen auch von denen er-fordert wird, welche in den Teutschen Marianischen, und in denSt. ^ohamus - Maltheser - orden einzutreten verlangen. Dochkan der Kayser einen neu-geadelten samt seinen erben und erb-nehmen aus Kayferl. macht zu einem recht Edelgebohrnen wa-peuS-^bn-und-turniergenossen erheben. In Polen werdendie Geadelte des völligen Ritter-rechts nicht eher, als im drit-ten glrede, fähig, und wird vor einen grund-stein der freyheit ge-
a d e
halten, unter dem Adel keinen andern vorzug, als der von Ver-diensten herrühret, zu gestatten. Wir haben oben bereits er-wehrst , daß der Adel in hohen und niedrigen eingetheilet wer-de. Unter dem ersten nun werden verschiedene stuffen und eh-ren - titul gefunden, und begreift die Hertzoge, Marggrafen,Grafen, Vice-oder Affter-Grafen und Barons in sich. Istdieser ordnung folgen sie aufeinander in Spanien und Groß-Britannien, da m Franckreich die Marquisen auf die Affter-Grafen folgen. In Spanien giebt es noch einen vorzug derer,so Grandes helfen, und die freyheit haben, daß sie bey gewissengelegenheiten vor dem Konig den Hut aufsetzen dürfen, davonein besonderer arttckul nachzusehen. Der gemeine Adel HeissetkicialZos, ist so viel als jemandes söhne, das ist, von gu-tem geschleckt und herkommen. In Groß - Britannien heis-st«, nach der landes-spräche nur diejenige Edel, welcke zudem hohen Adel gehören. Ein Hertzvg ist zugleich auch Mar-quis, Graf, Affter-Graf und Baron, so ist es auch nntden andern, daß sie jederzeit die nachgesetzte titul mitführen,und dahero sämtlich unter dem nahmen Lords, das ist Herren,begriffen werden. Der niedere Adel in Groß-Britannien un-terscheidet sich m Baronets, Ritter, Schildträger, und Edle.In Italien «st über die vorigen titul des hohen Adels noch ei-ner, nemlich derer Fürsten, gebräuchlich, die den rang nachdenen Hertzogen haben, und wenn sie unter einem Ober-Herrnleben, Liroiarl genennet werden. In Schweden und Däne-marck ist der hohe Adel so lang unbekannt gewesen, so langediese Reiche bey der wähl geblieben; da sie aber erblich wor-den , hat man die macht, den Adel zu höhern stuffen zu erhe-ben , als ein Vorrecht der Majestät, eingeführet. In Deutsch-land haben vor zeiten nur die Hertzoge und Grafen, Edle; derniedere Adel aber Ritter, Edelinge, Edel-knechte, Schildträger,oder Manne geheißen. Bey denen Türcken, Persianern, uttdunter dem grossen Mogvl weiß man von keinem Geschlechts-Adel, und die höchsten dedienungen werden auch ohn ansehestder geburt, allein nach denen Verdiensten, oder Wohlgefallendes Regenten vergeben. Bey denen Precopenstrn oder Crinu-sthen Tartarn wird der Adel erkannt, und in ehren gehalten.Bey denen Malabaren haben die Edelleute, welche Nairo»genennet werden, grosse freyheiten. Die Adelichen unter denenBramanen tragen drey rothe seidene faden oder schnürlein,ihnen von der lincken achstl abhängen. In Sina ist nur dergelehrte Adel im aufnehmen , doch aber ist er nicht erblich'.Dle Araber haben unter ihnen auch einen Adel, weichen sie Mhoch halten, dieser wohnet in keinen städten, sondern in zelten,mit welchen sie im lande herum ziehen, und sich von der vEzucht nähren. In Japan hat der Adel auch statt, und disEguiren sich die Adelrchen durch ihren Hochmuth von denen Emeinen, mit welchen sie keine gesellschafft halten, auch kei^künste und gewerb treiben, sondern nur vom kriege profitire»'Es ist noch dieses hier anzufügen, daß der Adel, wenn n>n'ihn auf denen Medaillen sindet, einen spieß führet, zur bed^tung,. daß man vermittelst desselben denen göttern nahe komme; über dieses ein kleines brldnis, dieweil man seinerfahren bildnisse heilig zu halten pflegte, und je mehr man ^ren ausweisen konnte, je kräfftiger wurde damit das altertM.des Herkommens erwiesen. Viä. Reinh. von
Adels anfänglichen herkommen. Graf vonbeschreibung vom Ursprung des Adels.nobilitars. « /.t-rcö, Tr. von des Reichs Ritterlich^,
herkommen. Tr. cio nobilltate.
I.Lonr.Rreidermann,von dem TeutschenAdelsstand. SE.genbergö Adel-spiegei. K«. cie Vera nobilitare. ^
vollkommener Teutscher soldat, IN axpenä. csx. 2. Schubst^Tr. vom Tournier. lle luchs equsltribus.
in Vsnllalis. ckealr. ceiem. Lex. art.d^g
und kilobilitas. sir. dlodleile. äe inorib-
Bilderbeck, Teutscher Reichs-Staat, VI. th. 6. cax. Lc. .,
* Adela, eine tochter Ludovici VII. Königs in FranckWj,und Richardi I. von Engelland gemahlin, siehe untenheid von Franckreich.
* Adela, auch Addula genannt, eine Stifterin, und ^ ^Aebtißin des klosters Palatioli bey Trier; sie war eine
des Königs in Austrasien Dagobert« II. und erst verheura .Nach ihres chemanns tobe aber begab sie sich um das «ayr A,in das von ihr selbst erbauete kloster Palatiolum an derund stund selbigem ohngefehr jähr vor. Sie hameine schwester Jrminam, die dem kloster, Horreum E' So-und auch zu Trier, als Aebtißin vorgesetzet war. Als ' jh-nifacius nach Hessen und Thüringen reisete, so kehreteFrer zeit in ihrem kloster ein. Sie wird mit der AebtM Mlana vor eine Person gehalten, an welche Efleda e«maus Enaelland soll geschrieben haben, und starb um ^
7^4. Es ist ihr der vier und zwantzigfte decembr. gerp
Adelais, siehe Adelheid.
Adelard, siehe rllard. . Per<
Adelardus, Cataneus von Adelardjs, ein edierser, ward anfangs in seiner geburts-stadt em Lanon u!ar«8, hernach aber, wegen seiner gelehrsamkeil und r pl>