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weibel. Dieser versammlet sich, wann pressante zumalen aus-ländische aeschäffte fürfallen. Item, der Wochen-Rath,welcherbesteht aus denen Amtleuthm und XXIV. Land-Räthen ausdenen Roden; Er versammlet sich wöchentlich, entscheidet bür-gerliche streitigkeiten und strafet die mindere frevel ab. Überdieses hat annoch jede Rode ihren Hauptmann und Räthe, wel-che ihre Rode regieren, besorgen und richten. Der Ausser-Ro-den Land-Rath besteht erstlich aus denen Lands-Amt-und Ro-den-Hauptleuthen, hernach erwehlt eine jede Rode selbst einegewisse anzahl Räth aus ihren Mitteln, also daß der völligeLand-Rath etwan 90. mann starck ist. Dieser versammlet sichgewöhnlich alle jähr 8. tage nach der Landsgemeinde, ein jährzu Trogen, und das andere zu Herisau. Vor diesem Land-Rathwird der Reichs-Vogt, die Bau- und Zeugherren, Lands-Ma-ioren und andere geringere beamtete erwehlet. Ferners ist dergrosse Rath. Diesen bechchen die X. Amtleuth, die XIX. Haupt-leuth der Roden, die 2. Lands-Bauherren, der Landschreiberund Lands-weibel. Sie versammlen sich abwechslungs-weisezu Trogen und zu Herisau; da wird über das blut gerichtet, diejahr-rechnung dem Seckelmeister abgenommen, die von denenniedern Gerichten dahin verwiesene streitigkeiten und Processeerörtert, und ohne wettern rechts-zug ausgemacht.
Item, der kleine Rath deren Xl. gemeinden vor der Git-ter, unb deren hinter der Sitter. Jener bestehet aus demLand-Amman, einem der IV. Amtmänner (als welche umwech-seln) einem Hauptmann oder Rath aus den gemeinden wechs-lungs-weife, denen meisten Räthen zu Trogen, dem Landschrei-ber und Landweibel. Diese versammle» sich zu Trogen alle er-ste mitwochen eines jeden monats. Dieser bestehet gleichfallsaus dem Land-Amman,einem der IV.Amtmännern,wechslungs-weise, einem Hauptmann, oder Rath aus denen Roden auchwechslungs-iveise, dem Landschreiber und Landweibel. Sieversammlen sich auf gleiche weise zu Herisau. Ein gleicherRath ist zu Urnäschen, und einer zu Hundwyl. Vor diesenkleinen Räthen werden die bürgerlichen ansprachen und forde-rungen angehöret und hernach an den grossen Rath verwiesen.Item, alle frevel und verbrechen, deren straf nicht über zehen ff.steiget, gerechtfertiget. Endlich hat noch eine jede Rode zweyHauptleuth und ihre gefetzte anzahl Räthe, welche eine jede Ro-de erwehlet. Diese versammlen sich wöchentlich , besorgen ihregemeinds-sachen, fertigen und richten die geringern streitigkeitenund anspräche, die sich nicht überfl. belauften (dann die höhe-ren gehören für den kleinen Rath) sie mögen auch keine höheregeld-buß als ein und ein halben gülden auferlegen. Im übri-gen müssen sie auf die in ihrer gemeind fürfallende frevel undverbrechen acht haben, solche rügen und anzeigen. Betreffenddie ehe-sachen, so halten sich die in Jnner-Roden deswegen andas Bischöfflich-ConstantzifcheOfficialat. Die Ausser-Rodenaber haben
1. Die Ehegaumer in jeder Rode. Diese sind der Pfarrer,die Hauptleuth und die in selbiger Rode wohnhaftste Amtsmän-ner. Wann nun zwey Personen, die noch unter ihren eitern oderVögten sind, einandern die ehe versprochen haben, die eltern,oder vögte aber wollen solches nicht zugeben, oder wann die ver-lobten reuig sind, und einander freywillig entschlagen wollen;so können die Ehegaumer solche Personen scheiden. Wannaber ein theil nicht zufrieden, oder der beyschlaf erfolget ist,fo müssen sie solchen fall für das Chor-gericht Hinweisen.
2. Das Chor-gericht. Solches wird alle jähr einmal ge-
haltet» , nach dem Oster-8/noäo. Daran sitzen die 2. Land-Amman , die 2. Seckelmeister, der I)eEU8, der Cämmererund der Pfarrer, aus dessen gemeind streitige parteyen vorhan-den sind. ö ) Lüron. AlLr. k.lV. Lä an. 145 2. x.m.
1046. (2) läenrä. k.lV. 21Iun.1460. p.m. 11z;. (aa)
Üb. V. c. 24. (öl») läem ü. üb. V. sux. 7. p. z;.Ieg. (cc-)/Ä. ci. los. L üb. X. c. ;4. üiü. lVIlbr. üb. XIII.
cap. 7. ( ^) Ejtdgtt. L. II. ?. I. p. 268. (
Mlbr. x. IN. ;; I. Hastler, Lontln. bist. Lulüng. lVIlbr.üb. l). Lsx. 2. L Üb. lll. c. 5. (f/) Halter, üb. ÜV. Lüron.Mbr. Lpxenrell. »ä b. an. 1597. *
* St. Apphianus, /in bruder St. Aedesii, aus Pagasoder Patara in Lycia gebürtig; begab sich aus sonderbarem triebstudirens halber nach Berirto, und,als er damit fertig war, nachCäsarea ins gelobte land, zu Eusebio. Wie die Verfolgung de-rer Christen unter Maximino angieng , mahnete er den kr^li-Sem von der abgötterey ab, wurde aber deswegen gegeißelt,und nach ausgestandener anderer Marter ins meer geworffen.Er hat den 2. april zu feiner feyer.
* Appia, eine Christliche weibs-perfon aus dem adelichengefchlecht der Apprer, wäre vielmehr fowol wegen ihrer tugendund Heiligkeit, als wegen ihrem adel berühmt. Sie wäre ausder stadt Colossus gebürtig, und an Philemon verheurathet. Eswurden beyde durch St. Paulum bekehret, welcher, als er anPhilemon schriebe, sein eheweib Appiam mit dem beywort sei-ne vielgeliebte schwefter nennte. Man sagt von diesem weib,sie habe, als sie vernommen, daß ihr ehemann zum Bischoffenfon Gaza ernannt worden seye, ein gelubd gethan, sich der ehe-lichen beywohnung zu enthalten; und seye ihm auch getreulich"ME^nden, diesen neuen Weinberg zu bauen, den sie endlich
blut begossen hat. Dann als die Christen sich in einerdes PhUemonis Haus wäre, um ihr gebät zuverrichten, den 22. wlntermonat versammlet hatten, wurden sie
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von den Heyden, welche an eben diesem tag das fest ^ ^Diana feyreten, überfallen. Sie wurden also vorstuhl des krXüäis, welcher Artocles hieß, geführtsinnliche mühe anwendete, damit er Appiamden von ihnen sogenannten Christlichen aberglauvm
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..... Es schiene auch, als ob die schönheit »yd ^gte,Weibsbilds fein gemuth zu einem falschen mitleidensich aber gleich hernach in wüth und raferey verw ^^ g>M
lich dahin, daß man sie bis auf den halben leib m chV §»e^graben, und also in diesem stand zu tod steinigen lv -ertrüge sich zu um das jähr 6°. nach Christi gebur^folgung Neronis den 22. Wintermonat. Es ^rypv''"Historie von der Marter Appiä fabulos und aus ar-Monumenten gezogen. N»
7lppianr, ein altes edles gefchlecht, so das-ch EV
^ieronymus Johannem Baptistam. Als M
eheliche leibes-erben gestorben war, machte dieser ^
ptista anfpruch auf die Herrschafft Piombino , ^
natürlicher söhn, Alexander, brachte es am Kay' ^soweit, daß ihm selbige zuerkannt ward, unomuö erhielt auch die Fürstliche würde darzuoch" ^ MVerben; daher seiner fchwester Mariä Isabella tow^ --s
Appiani cle Mendoza, das gedachte Furstenthum ., -r
i6;2. an Nicolaum Ludovisio, Hertzogen von ö' ^Sommer, mb. §en. wm. II. Siehe piombino' ^Appianus, ein Griechischer Woricus, ro ^r^,,evornehmsten Häuser zu Alexandria entsprossen, lev^ zu
iano, Adriano und Antonino?io. Er machte ^Handlungen, die er vor geeicht führte, so betracym ,v>eder würde eines Kayferlichen kwcurswns erhooe'geschichte, so in 24. büchern, wie Photius will, M
ändere vorgeben,bestanden, fienq sich an von dch, ^ Eja bis aufAugustum, und von diefem tzieng er ' ^
Trajanum. Von allen diesen schriften haben UyxiMMAnichts mehr, als die bücher von den Pumschen^,thischen, Mithridatischen, Spanischen, JllyrM_lichen kriegen, auch einen kurtzen innhalt, oder » ^Gallischen, üb. II. äs Dill. 6r. c. 1^ ^
3U jugsm. äs kill. ^
Appianus , (Iacobus) Fürst zu Piombino^ ^ ^ ertzogthumToscana, ein cnckel Papsts MartlMüsLulo. Weil er mit seiner gemahlm keine erv^ M,„sEwehlte er sich ein ander frauenzimmer; .kuest a-geÄtzcin schwanger, und als dieweil ihrer me^rkum ^bat er die Florentiner und Seneser zu sevatterr» '' ^1netm beyder städte stelletcn sich zu solcher oer^xst, doein. Aber wer wäre mehr besturtzt als dieser S ^ c„ eiü ^werth gehaltene concubin ein schwartz kind, >
Egyptier, zur weit brachte. Es g<eng dem F" -je a^l F .he, daß er den tauf-uÄum emstsllm , »no , l^ xSwieder zurück ziehen ließ. Man h^lt euwu ß
seinen Haus-bedienten war, vor den vatter ^ -eM Lzdas um so viel mehr, weil derselbe stch ^MY-E-,' kmacht. Als Iacobus verstorben, folgte L)-nus, der seine tochter zur gemahlin
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rop. c. z6. ^Rieb^
* Appiaria, war vor dem eine stam »u ^ orb- .ihren eignen Bifchoff gehabt. ^
^ VI/I, eine land-strasse, fo ßch v°u^§e
in Rom über Capua bis «uf Brundusium, veM ^,,mcilen erstreckte, war von Am»o CM"ow^ gross^F^
ster, bis auf Capua 12. schuhbreitmtya^ p E
steinen, 2.;. 4. oder mehr fuß brel bepflw«^ x,es ÄeSt A-ter einander dichtes fulldamentvolr gfeld-steinenvestgestossen, a»f welches dterN^yerovren. Diese waren gantz platt gefust^uspos
Cajusfer strcander»
setzen, darauf die reisenden
niederlegen konnten. Es setzte auch,von/ ,„,v
feule, mit der aufschrift, wie well l Mt, nw stxM^cl?
und wie nahe ander nachst-gelegenen N^ pieftechxoist'Mweg zugieng. Cäsar führ fort merba^ ^^pete e> r^xik,verbesserte sie an vielen orten; TraMu» , ^ stxandrauf, und machte sie vollends aus.
, waren gantz platt und weee " dU »>,e pgehauen, und dermassen genau rn ^nnndor a ^
sam überall nur ein stein geschienen. Cail ^ hMtarchus bezeuget, ließ an den feiten dieser ^>vasgrosse gehauene steine einen von dem nun ^ soillc ^e>l^^,a-km, darauf die reistnden ausrlchen , jede^,„ >v
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... grimmer, vay cr pr zum
fern sie, nachdeme man sie mit ruthen gestrichen dchgion nicht abschwören wurde. Sie wurde also w» Ma ^mann gantz nackend ausgezogen, man schlüge auch.' .sie zu, daß ihre leiber gantz mit blut bedeckt undund als dieftr unerbittliche Richter sahe, daß alle v>anstatt ihren eifer und liebe für JEsum Christumihn vielmehr vermehreten und starckten, gienge ssm , -- -