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Erster Theil. A - Be.
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^'d^Mminen Zustand des Gottshauses thme die Abtey er-""d kanipftlhjge nach dreyen monaten wieder aufgäbe,^ änfangs des 1418. jahrs Heinrich von Mengistorfnl - ^seinen platz. (?) Diesem wollten weder dienom r>» -».3,^ Endlich aber an.

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sei.

sehr^^Wyler ihre Pflicht; aber die Appenzeller>e„,s/,) chamg und widerspenstig, wollten nichts zin-

zu recht stehen, bis die Eydgnoffen,aufhaL^'che dass?' ste dahm weisen, ja gleichsam zwingen mu-, A Re^s. ^uch m einem zu Lucern den 6. may 1421. ge--tage die streitigkeiten gerichtet und erkannt.

M, und sollen bey ihrem landrecht mit den Eyd-ihrer unter einander gemachten Vereinigung,Sollen LK.verbleiben.

-Mei^ l)infK 7 aü 7 gemeinden innert den landmarchen

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auch alle hohe und niedererc. haben und

erkaufte güther, ztnsm,' gulten, jahrzeiten, gerech-en und bey dem bad zu Appenzell. Item

Ren d l- 7 '° erkauf

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,°ss Nr denen verstorbenen leibeignen leuthen.d^^cfvr^sdeige, vor dem krieg übliche und zu verschiedeneny? Äbt n«?^Zechte, fälle und steuren, sollen die land-leuthec "g, Gottshaus jährlich bezahlen hundert pfund

-übst Die dem M?auptgut dafür.

2 ^derM,«t vormals versetzte Reichs-steur, solle das landaber???marcksilder, ohne fernere steigcrung,gr,' Die im?«cht der ablösüng haben.

>vern!» . sollenden zehenden sollen an ihre gehörige orte„jss Die y, N ^ie vor dem krieg.

L?chr em>?^ landmarch gelegenen lehen, sollen sie fürbaßKÄ dieses s?.?"^n, sondern frey seyn. (»-)o>! , oitl lei?,?(ivurden die unterschiedene gemeinden in Ap-Ds?ud 'ud Republick, richteten ein eigen lands-regimcntv»ss^he w??.m sich obbeschriebenes land-paner und wapen.

k,?sie nur bis an. 142z. da wurden sie voM AbteV.nicht Mu/dtget, daß sie ihme, wider den spruch, seine^'y dx,?"idiger mästen bezahlten. Er beschwerte sich^s^d ermssA Eydgnossen. Diese schrieben an die landleu-hch.nsle,, ch,>7'imsie, dem spruch nachzuleben, mit bedrohung,sei»- Anr nichts mehr anzunehmen. Der neue LandrathondÄnid,ak!!?/sohen, auch ernstlich geboten, daß ein jederHeMnana? Olsten solle; allein es fehlete am gehorsam und^Uii?znniz Attest,, dann in dieser neuen Republick wäresi», Mre d/!? ' und ein jeder thäte, was ihm gefiele. (7)

Nvi!,?^>vxg..„ .Mi mit kriegen weder gedient noch geholf-i» K? - unk ^rmeynte er sie mit dem geistlichen schwerdt zu? 2 ??tz dag,??!olte bey Papst Martins, daß der Bischoff

, Uind m bann und interdict (welches die unwis-

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fiele

Mhe das hing ncnneten) thun sollte. Als nun"r>e-? , sind kein Pfaff lesen noch singen wollte, son-

dc»°?sdlenst in kirchen und capellen «kill stunde, ge-^>li? '«ndleuthen auch nicht, sprachen, sie wolltend»„ l>u, Pug seyn, und giengen mit denen Pfaffen rauchjsso gar, daß etliche umgebracht worden. Werffy ) übel nachredete, sie böse und ungehorsamellber?E(oder als bannige schalte, der wäre verloh-o«k^Muff°?^m auf den leib, warfen Häuser und schlösserAti? lu -r'und nahmen was sie fanden. Sie wurdensranssfurt vor denen versammleten Churfürsten

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§ Diese schrieben an die Eydgnossen und andere

nable, mit vermahnen, sie sollten diesem unwe-' Und ...... .e ° ..

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Ü^pfen^u 7 l'ch fürnahmen, die AppenMr mit f st^ vW' und weilen eben damalendieseAppenMer »buffm? uachbaurn im Rheinthal, Graf Mchu )q, ' unnvthige Händel Mengen, Uesse

7^ Appenzeller bestellen, und griffe man

zum schwerdt und Harnisch, (») gao"umtzel, da bald die eine, bald h^fudere

ÄiNn di?fluch?g-sckMgen^ MiRhttM

helffen. Solches wurde nun allerseits bewerckstelliget, und derfriede wiederbracht. (^) (») ä. k. Xll. sck nn.

1411. L IL. x». m. ;74. öc ?7Y. ( a ) lib. V. c. 24. (?)

cl. p. 11. g.ck an. 1417. p. m> 951. (?) cl. loc.

gä LN.1418. x.ni. 997. ( >" ) ä. loc. 36211.1421. p. m.

ii;r. (1) 6. loc. sä nn. 142;. p. in. 1221. (r)

6. loc. sä 31111 . 1426. p. 171. IZ 2 F. i;;;. (r,)

«!),, ä. loc. aä sn. 1427. y. m. i;;4. iz;8- öe i;;9. (r-v) 7 "/cö«-Lh,, 6. loc. aä sn. 1428. p. 111. iz ^8- <8: leg. s«) 6.loc.

L an. p. m. I Z62. ijy. V. „gy. 24.

Auf dieses hin thaten und verbanden sich die gemeinden vonneuern zusammen, und nach dem Zürich-krieg kamen sie in ewi-ge bündnis mit den vll. alter, Orten. Der brief ist geben aufSt. Othmars-tag an. 1452. und zu lesen bey Aegidio Tschudy.

(5-) Ferners an. 146°. kauften sie die Herrschafft Rheineck unddas Rhernthal an sich um 6000. goldgulden, (2) und 6. jährhernach erhielten sie von Kayser Friedrich die freyheit, daß siean keine fremde gerichte, außer ihrer landmarch gezogen werdenmögen, wie auch den blut-bann. (a«) Hernach an. 2476. ka-men sie niit Abt Ulrich Rost von St. Gallen in zerwürfnis, we-gen etwas ansprach, da dem Abt das maul nach dem Rhein-thal wässerte, welches die Appenzeller durchaus nicht wolltenfahren lassen, noch hierinnen der St. Gallischen schirm-ortenspruch und gutachten folgen. (l-L) Allein sie mochten solchland doch nicht behalten; dann, als an. 1489. die stadt St. Gal-len des Abts neuen kloster-bau zu Roschach überfallen und zer-stört, und die Appenzeller, als der St. Gallern bunds-genossen,daran theil genommen hatten, zogen die IV. schirm-orte desAbts, Zürich, Lucern, Schweitz und Glarus gegen selbige aus,trieben auch die zu Gossau versammlete Gottshans-leuthe gleichzu paaren, welches die Appenzeller so fast erschrecket, daß siegleich den frieden ergriffen, die St. Galler fahren, und denEydgnoßischen schirm-orten das Rheinthal in den Händen lies-sen, welchen es auch, in dem an. 149°. zu Einsiedler, gehaltenenReichs-tag, eigenthümlich verblieben ist, doch haben sie gutwil-lig ihre Eydgnossen von Ury, Underwalden, Zug und auch dievon Appenzell, in die gemeinschafft des landes zu sich genom-men. () Endlich kaine das land Appenzell an. 1; 1,. mit al-len XII. lobl. Orten, als das XIII. Ort in ewige bündnis.Der bunds-brief ist datirt Zürich samstag nach St. Lucien-tag izi;. dessen innhalt zu lesen ist bey Waldkirchio. ( 6 «l)Nach der Hand, als Zürich den glauben reformirt hat, fielenauch verschiedene gemeinden des lands Appenzell dem EvangelioChristi bey, welches hernach an. i;88. anlas zu innerlicher Un-einigkeit unter denen landleuthen gegeben hat, also daß dieübrrge Eydgnoßische orte ihre Gesandten dahin abschickenmusten, um den Handel zu stillen, und fernerm unheil vorzubie-gen. (ee) Es wollten sich aber die uneinigen gemüther nichtvöllig befriedigen lassen, sondern es gäbe an. 1997. neuen streitund Verdruß, sowol wegen dem an. 1588. von Papst Gregorioeingeführten Calenders, als auch wegen der Spanischen bünd-nis , welchem dann nicht kömmlicher abzuhelffen wäre, alsdurch eine völlige abtheilung und absonderung der Evangelischenoder aussen. Roden, von denen Catholischen oder innern Ro-den. Diest abtheilung ward angerathen und gemachet durcheinen spruch sämtlicher XII. Eydgnoßischer Orten, und von de-nen landleuthen bewerckstelliget, jedoch ihrem bund mit de-nen Eydgnossen und andern gemeinen landes-freyheiten, rech-ten und gerechtigkeiten ohnnachtheilig. (/V) Es ist aber dielands-verwaltung und regiment im land Appenzell dato also be-schaffen , daß der höchste gemalt bey einer lands-gemcind stehet,worbey alles was männlich und über 16. jähr alt, auch sonstendey guten sinnen und verstand ist, sitz und stimm hat. Da wer-den die Lands-Haupter und ämter besetzet, von fried, krieg,bündnis rc. gehandelt. In den innern Roden wird die alljähr-liche gewöhnliche lands-gemeinde, in dem Haupt-flecken Appen-zell , am letzten sonntag im april gehalten, am gleichen tageaber alten Calenders auch in den äusser». Roden, ein jährzu Trogen, und das andere zu Hundwyl wechslungs-weise.Die Lands-Häupter und ämter in Jnner-Roden sind, der Land-Amman (welcher gemeiniglich drey jähr am amt bleibt) derStatthalter, Panucrherr, Seckelmeister, Lands-Hauptmannund Lands-Fähndrich. Die äussere Roden werden durch d,eSitter in zwey theile abgetheilet, deren das eine hersset vorder Sicter, darinnen liegt Trogen , Grub, auf Gaß rc. Dasandere hinter der Sitter, darinnen liegen Herisau, Hundwyl,Urnäschen rc. Zwischen diesen zwey theilen, werden die Land«Amman-stelle und die übrigen ämter aljo eingetheilet, daß je-desmal der halbe theil aus einem jeglichen landstheil genommenwerde also daß, wann ein theil den Land-Amman giebt, soaiebt das andere den Statthalter, alle r. jähr wechslungs-wekK Es sind also die lands-amter, der Land-Amman, Statthal-ter, Pannerherr, Seckelmeister, Lands-Hauptmann und Lands,Tahndrich. Das Pannerherrn-amt bekleidet allezelt der alteLand-Amman, bis die regierung wieder an ihn kommt. Nebender Lands-gemeinde ist der Landrath- dessen glreder ein rede Ro-de sechsten erwehlct. In Jnner-Roden bestehet es mit einbe-griff der Lands- amt- und Roden-Hauptleuthen, aus ungefehr120. mann. Dieser haltet alhahrltch 2. mal seine gewöhnlicheVersammlung, nemlich ,m may 8. tag nach der Lands-gemeinde,und im october aufGalli tag; darnvrschen aber auch so oft esdie noth erfordert-Ferners ist da der Conferentz-Rath,welcher be-stehet aus denen X. Amtleuthen, dem Landschreiber und Land-

Tt weidest