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aus
messen die Austräge, sondern nur etliche, als zum exempel,Nürnberg, Augipmg, Ulm, Memmingen , Regenspurg ,Reutlinqen, Worms, Eßlingen, Dunckelspiel, Schwemfurt,Hall, rc.) oder 2.) ein minderer Reichs-Stand klagt widereinen höher«, als wider einen Churfürsten, Fürsten rc. oder) ein mittelbarer Reichs - genoß klagt wider einen unmit-telbar» Reichs-genoß, als einen Fürsten oder von mindermstand. Im ersten fall, überschickt der kläger dem beklagtenFürsten die klag-puncten schriftlich zu, mit angehängtem er-stehen , ihn» darum zu recht zu stehen. Darauf hin muß derbeklagte Fürst innerhalb den nächsten 4. Wochen, 4. unparteyi-sche Fürsten aus so viel verschiedenen Häusern, und zwar r.geistliche und 2. weltliche vorschlagen. Aus diesen muß derklagende Fürst innerhalb andern 4. Wochen einen zum Rich-ter erkiesen, und solchen dem beklagten kund thun. Wel-chem nach beyde theile den ernennten innerhalb 14. tagen er-suchen, das Richterliche amt an-und auf sich zu nehmen, wel-ches er auch zu thun schuldig ist, wann er nicht erhebliche Ur-sachen darwider hat, und also wird die fache von denen ernenn-ten und keinem theil verdächtigen Austräger, untersucht undentscheiden. Im andern fall, schlagt der beklagte dem klager;. »«parteyische Fürsten vor, aus welchen der klager einenernennet, oder aber, man begehret vom Kayser einen Lom-mlllsrium. Im dritten fall, wann der beklagte ein Fürst oderFürsten-mäßiger ist, so haben die Austrage und vorschlagung;. Fürsten Platz; So aber derselbige sonst em Pralat, Grafoder mindern standes ist , so haben die Austrage keinen platz,sondern die fache muß für eines von den zwey hohen Reichs-Ge-nchten gebracht werden. Es gehören aber für diese Austrägenur allein diejenigen civil-sachen, von denen man an das Kay-serl. Cammer-Gericht appeüiren kan. Keineswegs aber, Lehn-Malefitz-Ehe-und Religions-sachen rc. sintemalen man von derAusträger» spruch an das Cammer - Gericht, oder an denReichs-Hof-Rath zu Wien, je nach wiükühr appeüiren kan.Wann aber dieses nicht geschiehet, und der verfällte theil demergangenen spruch nicht gehorsamen will, so pflegt man dasCammer-Gericht um die execution zu ersuchen, wiewolenStryckius und Schubhardus behaupten wollen, daß die Ur-theil-sprechende Austrage, auch sechsten wohl die executionvornehmen können, denen aber Coccejus widerspricht.
äs MiürsWg. ÄM. äs koro Lutiregar. Oc-
äs Marions L Lxecutions Lullregar. stur. kubl.
ich. IX. c.äs stuäis. fteipl. Oeiman. tV-stuz kubl. Ab. IV. tit. ;. ibig. tu Lnnot.
äs Lultregis. *
Austrasien, lat. Lullraüa. Dieses Wort bedeutet ein orien-kalisches Reich, und findet man es aufdreyerley art genommen.Denn einmal wurde das gantze Fränckische Reich in 2. Haupt-theile abgetheilt, deren das eine gegen aufgang Austrasien, oderdas Ost-Reich, das andere gegen Niedergang Neustria oderWest-Reich genennet wurde. Jedes unter ihnen begriff nichtnur die eigentlich sogenannten Francken, sondern auch dieje-nigen völcker und länder, welche unter die Fränckische bot-maßigkeit gehörten, als Austrasien die Schwaben, Bayern,Thüringer, Sachsen und Friesen; Neustrien die Burgundier,Britannier, Languedocker, Gasconier rc. Ferner wurde die-ser nähme einer sonderbaren in dem östlichen theile deö Frän-ckischen Reichs gelegenen landschafft beygelegt, gleichwie aucheine besondere provintz in dem westlichen theile den nahmenNeustrien behalten hat. Endlich aber wird ein besonder Kö-nigreich unter diesem nahmen verstanden, welches sowol dasjetzt gedachte Austrasien, als auch das gantze östliche theildes Fränckischen Reichs, ja auch etwas von dem westlichentheile desselbigen unter sich begriff. Was nun die erste be-deutung dieses Worts anlanget, so ist dessen Ursprung vondenjenigen zeiten her zu leiten, da sich die Francken zuerst inGallien begeben, und daselbst ein so grosses Reich aufgerichtet,welches nicht allein Franckreich und die Niederlande, sondernauch ein groß theil von Teutschland in sich enthielt; dan-nenhero in diesem verstände zu Austrasien gerechnet werden,erstlich jenseit des Rheins von den Alpen an alle länder zwi-schen dem Rhein, der Maase, Sambre und der see, so nach-mals den nahmen des Königreichs Lothringen überkommen ;ferner disseits des Rheins der gantze Fränckische kreis, derSchwäbische, Bäyrische, Oesterreichische und beyde Nieder-Sächsische, auch guten theils die Rheinischen und der Ober-Sächsische, und insgemein, so weit sich das Fränckische Reichgegen osten ausgedehnet; das übrige, so gegen Westen gele-gen , hat alles zu Neustrien gehöret. Was den andern ver-stand dieses Worts anlanget, wie dadurch eine gewisse pro-vintz in diesem östlichen theile des Fränckischen Reichs ange-zeigt worden, so ist selbige wiederum in 2. theile und so vielunterschiedene Hertzogthümmer abgesondert, und deren einesüber den Rhein, das andere disseits befindlich gewesen. Die-ses war diejenige provintz, so insonderheit Ost-Francken,und noch heutiges tages Francken genennet wird. Jenes aberAstund vermuthlich in dem lande zwischen der Maase und demRyem , dem aber, wo nicht gleich anfangs, doch nicht langeheEch' die länder zwischen der Maast (von der Sambreund an zu rechnen) und der see zugefügt worden.
Nachdem nun dieses alles in der theilung der kinder Ludovici kii)em Lokhario zugefallen, und daher das sockaringi-
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cum entstanden, ist der nähme Austrasiengäntzlich abgekommen. Von der dritten bedmmWorts Austrasien ist zu mercken, daß, wie gedaci^ AMnicht nur dre besondere provintz Austrasien, unoReich der Francken, sondern auch viel von dem -w l LEunter sich begriffen, und dieses wird eigmUh r,Mkreich Austrasien genennet, dessen Haupt-stadt Mch " tz, ot.auch solches bey den Alten zum öfter» UesrmwMedas Königreich Metz genennet wird. Der urspr»^nigreichs ist von den zeiten Clvdoväi ös herzumv^ ^ u»ldas Fränckische Reich unter seine 4. söhne gsM tz^,denen Theodorico das gantze Austrasien zues erst die benennung eines Königreichs bekommTheodorico folgte sein söhn Theodebertus, uM AaLwie auch unter Theodorico, Bayern, Thurmm"^. Wund andere provintzen zu Austrasien gekommen >Theodeberti söhn, Theodewaldo, gieng dieser stam ^nige in Austrasien aus, und wurde also alles umtario Könige zuSoissons, als dem einigen ermN F^ckischen provintzen, vereinigt. Doch Clotarn soym^ ' ,g an, und,kam Austrasien
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dernm eine theilung
sten söhn Sigebertum, dem Childebertus folgte,Theodebertum und Theodoricum hinterließ, es W DEihnen dieser stamm wieder unter, daß also, umA.
Könige von Soissons, aufs neue alle FranE^gc,vereinigt worden. Doch auch dieses währte mws.derselbe seinen ältesten söhn, Dagobertum l-Austrasien machte, der zwar auch gantz FrarmL fte Aerhielt, aber wiederum seinem söhn Srgebertv, -von Austrasien aufsetzte. Dieses letztem söhn,wurde von Grimwald, seinem Majors äowh», " ,s.
daher Clodoväus II. Sigeberti bruder, KonsgAustrasien wiederum mit Franckreich vereinigte' .söhn war Notarius III. unter dessen söhnenlung vorgieng, in welcher Austrasien MilderAdurch verdringung seines bruders Tbeodorrcr E-jFan sich zog, weil aber Chilbericus darauf vongetödtet wurde, entstund zwischen ihnen und den ^grosse Verbitterung, daß auch diese beschlossen^ tA'kmit jenen nicht wieder zu vereinigen; dannenmsgiment dem Wulffald, Königs Childerici oberm''in Austrasien, auftrugen, nach dessen tode seine" EMartinus und Pipinus der dicke, gefolget, ders' jcksehen der Maase und dem Rhein, dieser aberRheins in Francken und Hessen, ingleichen sshllfMaase und der see geherrschet. Nachdem aner ^s s^pMartinus in einem treffen mit dem Könige Tyco MKjeitden, ist die völlige regierung an Pipinum. am>^len , welcher bald darauf mit besagtem KonM dcknoch ein treffen gehalten, und denselben nE ^wunden, sondern auch selbst gefangen, dow F
bedingung wieder los gelassen, daß ihm das rie
üerimn in Neustrien erblich zukommen sollte/auch Pipinus in der that, obgleich nicht dem HU äsiE „FOber-Herrfchafft in Neustrien erlanget. , O/fhecs
war Carolus Martellus, welcher 2. söhne W ja der-ben kurtzen, und Carvlomannum. Doch töm - t»c . Fschafft Pipinus, welcher auch endlich, nachdem „Fränckischen Könige verdrungen, den KoMg"AellsE«chnahm, und alfo gantz Franckreich völlig wieder ^
Nun geschahe zwar unter den söhnen Pipini, l-U ^llem Vlomanno eine neue theilung, selbige war n/TM»;anders eingerichtet, als die vorhergehende, 1 da» - ds'auch Carolomannus bald, daß demnach chsReich wieder an sich zog, und durch si>me cam^ezunahmen des «rossen erhielt. Ludovicr r"^ der ^ -awiederum eine theilung vor, wobey die alten gr»^,. da /-W'Austrasien und Neustrren nicht beobachtet wM^^. pcr>nähme Austrasien in diesem verstände endlich »in IM.kranc. in sdron.
üb. II. S.I°. rsr. krans. lib.vll. Lc. xk0->
opusc. kill. xolit. äiss. 12. äs regno üultr.
* St. Austreberta, welche auch Auftreveb^^^ ^verta , Euftreberga oder EustreberM gm ^
von einer Königlichen familie in der NoA ^bertl, des Bischoffs zu Rouen, schwester. vom-ne lust zu heurathen hatte, und dahero dasgethan, an. 6 ; 6 . ins kloster, da ü^ann ^ S^ro ihren kloster-habit empfieng. Sie wur e U,
in dem kloster Porte an der Somme, imd ^.^ vAudoeno zur Aebtißin des klosters Pauillv ^
nachdem sie das zeichen des heiligen creutzes A veM^rck->fusses durch einenfluß gegangen, undals! e . pc»te das brodt selber gebacken, ohne verlctzung^^^.^ uden ofen gestiegen seyn. Sie ist an. 7 ° 4 -toaste»'liquien werden in denen Niederlanden z« ^ eMOmer gezeiget, an welchem ^letztern orte a^^ .der auf St. Audomar» gebat ihr zu gefallen l„itcksolcher brunn ist auch m der kirche zu PauM
allwo auch ein theil chrer reliquien geDN^ Mftir,
weniger in dem Priorat der Heil.