Band 
Dritter Theil. D - Ha.
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211
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inU,lS«^°^Egdar, zugenannt der friedfertige, König-i«^, Ennd, bekam nach dem tobe seines vatters Edmondr,dieses Reichs; nach dem tode seines druders Ed-üb«.».« x übernahm er an. 959. die völlige regierung. Erdre Schottkänder, und seinem Vasallen, dem Ko-1rlk,,!s n Wallis, befahl er, jährlich ;c>c>. wölfe an statt eineslickw« »A liefern, wodurch Engelland bald von diesen icbad-Gieren gereinigel wurde. Nachdem er hierauf einenick,««-. ^ 3rrland erobert, und hiermit seinen landen ruhe ge-halte, suchte er selbige zu verbessern, und die religronr yulffe Dunstani in guten stand zu setzen. Er starb an.

Er hatte 2. gemahlinnen, Egelflidam und Ei»erste gebahr ihm Eduardum II. welcher der he»-d?» Wenannt, und von seiner stief-mutter umgebracht wor-deni' a- 5"?dere hatte Edgar einem Grossen des lands, mitumx-k^^ch^mchtt war, weggenommen, und ihn selbst; wiewol die fache von etlichen dadurch entschul-dru^i^d' daß selbiger Grosse mit nahmen Ethelwold aus-frek dem Kvnige sey geschickt worden, um die Al-

ais Edgar« zu freyen, wo er sie so schön fände,

gemeine gerucht gienge; welcher aber ohne von demdon U-^edencken , solche für sich zum weide begehret, undte ^n v»tter Horgern,Hertzoge in Cornwallts, erhalten hat-

«- tuik. öwgl. üb. VI. , in vlm vun-

irsm Lpuä Lurium. O» tteVe, bL. ck'Lnglst. Lc. *

.-ss^sar/ ilttt dem «.nahmen Atheling, oder Etheling,d,ssI»^^5^"Se«andsschen Königs Edmundi Jronside, vonn-4 " Eduardo. Nach dem an. 1066. erfolgten tode sei-der N^.n^E LonfLlsorl8, war er der nächste erde zuAllem anfangs entzog ihm dieselbe emna)t!nahmens Harold , und als 9. Monate Her-ing WUHelmum, Hertzog von der Norman-

geg°n aufde"n m^.?"^ ward, setzte sich dieser da-

druck ,'?"d behauptete solchen mit grossem nach-

ikn welchen das volck dermaffen liebte, daß man

dem stL ^ nennen pilegle, sahe sich nicht in

nahm stck diesem uberwinder auszurichten, und

loKr des ^ -wtt seiner mutter Agatha^ einer

schwestern Maraare§ä7nö wie auch mit seinen zweyrekiriren Alie,n" 7 /^«>.xx Ehrrstiana, nach Ungarn sich zusten versttilaa n ^rm an die Schottische kü-

mus 7 ibn von Schottland, Malcol-

genaue allian^ m / aufnahm , sondern auch eine

selbe mit ch deren bevestigung sich der-

stch nu^ 2 l « Margaretha vermählte. Als

!en Mat e! e ^in^.,E"ÄUand bey ihm eingefunden hat-land Cumderland und in Norrhumber-

er Wilhelmus war ihm dermaffen überlegen , daß

' freyrvllllg sich demselben unterwarf, undso «, *>ension von ;ü;. Pfunden, nebst andern dingen,stündesmaßigen unterhalt erfordert werden, erhielt,leme m ^ ^ einen zug in das gelobte land, unddav-onü.."' damaligen Arge wider die ungläubigen sonder-,/^^lhdem Wtlhelmus an. 1087. gestorben, und

destteaen^^ Engclländischen thronRoberto aÄ ^dgar bey dessen mißvergnügtem bruder

veraleiLMft-n Mschen ihnen beyden einen

W,Ät^ Wilhelmus II. gestorben,und

^sich die Crone zugeeignet, hielt esv.diM nochmals mit dem odgedachten Roberto , ward aber zu-gleich mit demselben in der schlacht bey Tenchebray gefangen»u gnaden annahm, so ver,

ließ er doch nach emrgen ,ahre>i dessen Hof, und beschloß sein übn.ges leben, welches er sehr hoch brachte, auf den land-güthern, soman ihm eingeräumt. Es schreiben einige, daß man ihn beyHofe wegen seines allzu ruhigen und allzu guten gemüthsverachtet, ingleichen, daß er so einfältig gewesen, vor einplerd die obe rwehnte jährliche pension nachzulasten.

>->sa/«,k,Lr«7.

eo»i/,/e<,r z>r/I. v/l vol. I.

-..Edgar, König in Schottland, war des Königs MilcvlmiAls dem Schottländischen Adel und voleke ihresDu>,cans regierung sehr mißfiel, bediente sich Donald,qcns deraestau ? a ^ wsuln, dieses öffentlichen Mißvergnu-reaieruna ^ den Konig ermorden ließ, und sich der

Könia"e"von Nachdem er aber die westliche insul demdrvß diests die weise eingeräumet, ver-

geü?md schicktZ^m.^ ^ heftig, daß sie gleich nach En-

wohin er m seinem ö!«-.EdMum von bannen holen liessen ,

te. Dies? maMe x5?eEdgar seine zußucht genommen hat.ihn Zs Ihr haum ins anhaug bald zunichte, legte

Ständen einmütbialleu 7, so>>gms, und wurde also von dengierte, war Mschen^t^»« °"x^ erkläret. So lange er re-wassen ^ Lenrici des Engclland friede, in-

hacte J^Laenwurd-Ä.7 Engelland schwesterzur eheneu gechret, von bösenvon allen friedsamen untcrtha-dem ^ ghr ,md " und starb endlich, nach.

r»". u «gceret hatte, um das jähr

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Edge-Hill, ist ein gebürge an den grentzen von Orfordshireund Warwickshire in Engelland, welches sonderlich wegen ei-ner schlacht zu mercken ist, so an. ,642. den 2?. oct. zwischenden trouppen des Königs Caroli I. und der armee des Par.lements, unter dem commando des Grafen von Esser, alldavorgegangen, und zwar so, daß beyde theile sich den sieg da-von zugeschrieben, öecveveö, äeliL. clo la Or:mäL-örär. x>. 4yc».memoirL vol. I. p. 46.

LVHLNHL8. eine art Mahometanischer Mönche, wel.che also von ihrem stifter Ibrahim Edheni genennet werden,welcher von geburt ein Abyßinier soll gewesen seyn, und seinleben meist in den Moscheen mit bäten und lesen zugebrachthaben. Sie ernehren sich von gersten-drodt, und Pflegen oftzu fasten. Ihre Obern legen sich sehr auf das studwen, umsich zum predigen geschickt zu machen. Sie haben wollenemützen mit Türckischen bänden umgeben; um den hals tragensie ein gewisses mit roth vermengtes leinwand. Die meistenleben in den wüsteneye« , wenigstens, wie sie vorgeben, beyden löwen und tygern , und wollen den nahmen haben, daßsie dieselbige zahm machen; wenige hergegen halten sich zuConstantinvpel auf. Ihre vornehmste klöster sind in Persien inder provintz Chorasan. cks sstmpire Orrom. *

LvlLlIM, hat in der Römischen Rechtsgelehrsamkeitzweyerley bedeutungen. Unter der freyen Republick waren esdiejenigen gesetze, welche die k^eorss und Lä-ie« Lurulsü je.des jähr bey dem anfange ihrer regierung auf öffentlichemmarckt auf einer weisst» gegipsten tafel, so auch deswegen IU-bum genennet wurde, aufhiengen, und in welchen sie denbürgern, in was vorfallen, und auf was vor art und weise sieihre gerichtbarkcit handhaben wollten, zu vernehmen gaben.

Hieraus entstund eine doppelte art von LälÄis, deren die einekrTtorls, die andere Lällltis genennet wurden, und warzwischen beyden dieser unterscheid, daß die ?rTwre« über alleund jede bürgerliche fachen, die Läiles Lurules aber nur überden verkauf der knechte, Viehes, victualien, und was die sicher»heit der öffentlichen straffen angieng, ihre Verordnungen undRichtsprüche ertheilten. Den krLwrlbus war anfänglich erlau-bet, ihre einmal öffentlich ausgegangene Läiäka, bey sich ereig-nenden umständen, zu verändern, nachdem aber etliche solchefreyheit zu ausüvung ihres geitzes und Hochmuths mißbrauch-ten, und daher eine grosse Ungewißheit entstund, so brachte esendlich zu den zeiten Ciceroms der Röm. Zunftmeister, C. Cor»nelius, durch emwilligung des volcks, wiewol nicht ohne mäch-tigen Widerwillen der Röm. Grossen, deren gemalt dadurch ge»schmälert wurde, soweit, daß man ein klebilcimm. machte,krafft dessen die krserorss demjenigen, was sie einmal in ihrenxäiäki» gebiüiget, und verordnet, unveränderlich nachzugehengehalten waren. Wie denn die kreewres noch weiter, wenn ih.nen nachgrhends die regierung der provintzien anvertrauet wur-de, auch in diesen von demftlbigen Rechte, welches sie einmalin Rom verordnet hatten , nicht abgehen durften. Nachdemaber die anzahl dieser Läiüorum von jähr zu jähr anwuchs,und nicht allein aus deren menge, sondern auch , weil ein krse.wr immer des andern meynungen änderte und abschaffte, unddie Römische Rechtsgelehrten in deren erklärung öfters ein»ander widersprachen, eine grosse Verwirrung entstund, so bemü-het« sich War A. Osilius, ein Röm. Rechtsgelehrter, welcherbey dem I. Cäs. in grossen gnaden stund, dieselben in ordmmgzu bringen, weit aber seine arbeit von denjenigen, bey denen diegemalt gesetze zu geben war, nicht unterstützet wurde, so kamauch sein buch in kein sonderliches ansehen. Endlich aber nahmsich der Kayfer Hadrianus dieser fache an , und ließ an. i;r.durch C. Salvium Iulianum das so genannte LcliÄum r>cr-peruuw in yo. oder nach etlicher Meinung in 94. bücher» , sodieser krmäsäkL« nennte, verfertigen, in welchen er die Lälätader vorigen zeiten unter gewisse riwlos brachte, die unnöthiae»und abgeschafften dinge wegließ, und von den seinigen hier unddar etwas hinzu setzte, welche zusätze von den Alten novre clan.Iul« genennet worden. Das ansehen dieses buchs ist so »roß ae-wesen, daß nicht nur viele Röm. Rechtsgelehrte darüber anmer,ckunqen verfertiget, sondern auch wider diejenigen urtheil, soaus selbigem genommen waren, keine appellsriones anaenom.men wurden. Diejenigen irren, so die satzungen diesesLäiäki psr-den kLn^ckls schlechterdings urtheilen wollen. Essind auch davon noch viele kmgmenw vorhanden, die zuerst E-gumanus Bmo, wiewol mit schlechtem succeß, nach ihm aberGmllclmus Ranchcnus, am allerbesten aber Iacokms Gotho-ss^mme» gesucht, und in ihre wahrhaffte ordmmggebracht haben. Unter den Kaysern bedeutet es diejenige artder eonLwrwnum, welche dieselben unter ihren nahmenaus eignem antrieb , und ohne daß sie entweder von denUnter-Obrigkeiten , oder einzeln Unterthanen hierum ersuchtworden, gegeben haben. Von dergleichen art gesehen fin»det man zwar von den ersten Kaysern bis auf die zeiten Ha,driani sehr wenig , weil Augustus aus einem besondernStaats-adsehen seine gesetze nach art der Rom. Odrrgkeits-per»sonen in den Lonünss dem volcke vortrug, und durch die mengeder stimmen authorisiren ließ, TibermS aber, und seme Nachfolgerentweder in person, oder durch die (EuMares, so deswegenauch LLnälststi Vrincipis genennt worden, den vortrag an denRath thaten , und ihre gesetzt unter den sogenannten ?ens-

S 4 bP.