Band 
Dritter Theil. D - Ha.
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e>»e »eine zeit einen de eines Latrlcü ge-

gewlssen 8cKoI»iti. tragen.

«im vorsetzen, wel- An. 72;. Paulus,cher vorhero zu Con- 728. Eutychus.stantinopel die wür-

e>n. I^' v "Eguit.Vice-Lomit.Iik.I. L IX. Vac-ttkist. Ti-Isuäi8 kompejL Kilt. lik. I. 5rZo». <lekistor. kLvsnriLt. kk. IV. in Kilt.

, war bey den Römern von zweyer-ten, )I^rste, wenn die soldaten, die sich wohl gehalten hat-vder ^,,1 l")"npf von ihrer compagnie und gar aus dem lager,de, dem gantzen lande, darinn der krieg geführet wur-

le/ wurden. Oftmals betraf j'olches auch gantze Lokor-svnä-i« .m.3nipulos, wann die ihren Posten verlassen, oderst»b schändliche zaghafftigkeit erwiesen hatten. Die in die-diiten E exauctorirte musten sogleich die merckzeichen der sol-kun, " '°?derlich das wehr-behenck, samt dem degen und ihr lk-riiie kriegs-mantel ablegen , neben dieser aber war nocherst,,,,?ere kximcitorstio, welche ohne schimpf zugteng, undUemn^! den Kaysern ausgekommen zu seyn scheinet, da man»vn d-? , Mnige, so schon 16. jähr gedienet haben, in so weitihren ^ ""d arbeit der übrigen soldaten befreyete, und ausjedoch ^Ommibus und kegionibus heraus nahm , daß man siehielte "Och unter sonderbare sahnen stieffe, und in dem lager be-kliden um wenigstens in den wichtigst-und gefährlichsten vorfal-jah/,, Mällen sich ihrer zu bedienen; wann sie nun noch vierdekam- k dem sold gestanden , nnd in allem 20. jähr gedienet,den ik» "e erst die vollkommene entlassung oder mißion, samtgul « ou sonderlich bestimmten belohnungen. äs Ki§,

stst inksmis, psllim. in lug. cle kelln

kk. I. snnsl. lik. II. c. ;. L 3il eum Äe-

<le lVIikr. ftom.lib. IV.e. 19. *

, ist ein titul, dessen gebrauch gar verän-dardie^o^esen. In alten zeiten findet man, daß die Longo-welch-« Könige ein sonderbares belieben daran gehabt, nachfalls die Fränckische und Teutsche Kaystr denselben gleich-Lxc°>^^dret. Schon Carolus AI. wird in den Lnpirulsrüskunk°» ^'Emub genennet. So trift man auch gar viel ur-die s" 5W. da sich Conradusl., Fridericus I. und Henricus VII.Kane>?^rllche Lxcellsnx geschrieben haben. Nachdem aber diedesse , diesen titul verlassen, haben die Fürsten in Italien sichWchnL"^"wffet, bis sie aus eifer gegen die Cardinäle, welcheeLlien" -Ngen Lminsnr tituliren zu lassen, auch des tituls Lx-Otiffen „erdrüßig wurden , und den titul Litern dafür er-fandt?» iirn das jähr i;y;. hat man angefangen, die Ge-be» Ä iwni ersten ränge also zu nennen, worzu der HertzogHo,» Vers, Königs Henrici IV. in Franckreich Gesandter zuFüra' Megenheit gegeben. Denn da dieser, als ein gebohrnerder"en damals Fürstlichen titul Lxcellenx führte, wollteselben amsche Gesandte nicht schlechter seyn, und nahm den-Beo/.Vielchfalls an, welchem hernach der Savoyische undder //He gefolget. Was nun diesen recht war, wäre auch"l>er di-e - n Fürsten Gesandten billich gewesen. Gleichwiedere in Veränderungen etwas bedachtsamer seyn als an-ge»o» «'5!'/u, also haben sie auch denselben so ängstlich undden ikw° l. gefuchet, bis die Franzosen im Nimwegifchen frie-ibsgme Ü das recht, Gesandte vom ersten ränge zu schicken,solches bEm titul LxceUen? streitig machten; und haben sierrlxm-« M vor ihre Gesandten noch nicht ohne Widerspruchist d-/" k°nnen. ( Siehe Abgesandter.) In neuern zeitenKrauch worden, daß man die Generale und Staats«sandte A also benennet, und wurde der Französische Ge-Skächen ^augour, an. 1654. von den Schwedischen Reichs-titiil v eher zur andientz geführet, als bis er ihnen den

visier« zu geben versprach. So pflegen auch die Mi-

sts den Teutschen Chur-und Fürstlichen Höfen sich die-ivvh, zu gebrauchen, wovon aber die Schul- LxceUenxehedem.« ""verscheiden. Denn ob man wol erempel findet, daßsie<leb°^?0N Churfürsten der titul Lxcellen? den krokeftorikus^celi» ^?kden, auch selbige schon vorlängst im LateinischenLateinUEmi genennet worden seyn, so ist doch von dieser»,'"chen bedeutung kein schluß auf das heutige skilr-ulkumdeutun?^/ nachdem die titul nicht nach der lexicalischen be-fle ti, u' ändern nach ihrem brauch zu schätzen.chk-n n. Ilk.I. c. 71. c. 2. 4. , äe

Er E- l- c. 4. §. 19.p^ester, oder Ereter, siehe Eketer.w , Französisch kLkiguisr, ist der nähme der

Wer^ '""unster befindlichen Königlich-Englischen Schatz-cam-""na vormals Valss geheissen , die gegenwärtige benen-lkrö>b°xbr zu ausgang des XI. lseculi durch Wilhelmum denmmen, und zwar weil vorher in seinem erbli-^vrde,, ^vLchum Normandie das höchste Gericht also titulirtwhrt ni«»^n eigentlichen Ursprung des Worts an sich selbst,her, daß entweder das oberste blat von der tafel,

vlriem kxcksguer werden alle Köni.«sirinnenÄs 1 eingenommen, und unter andern verwahrt manKoriiq sogenannte vo°msäLv-boLk, worein obgedachter-rvlibelmus I. innerhalb 6.jähren (um die anlasen bes-

ser einzurichten) alle stadte, flecken und dörferin Engelland'nebst allen familien und dem vermögen einer jedweden, aufSgenauste aufzeichnen lassen. Unter den vielen Beamten undbedienten, welche zu dieser Schatz-cammer gehören, sind derGroß-Schatzmeister und der Cantzler von dem Lxckeguer dievornehmsten. Weil aber auch in demselben alle streitigkeiten,so die Königlichen einkünfte betreffen, entschieden werden,so sind vier absonderliche Richter verordnet, welche vor altersinsgesamt Baronen seyn musten, heutiges tages aber Rechts-gelehrte sind, welche nichts destoweniger noch immer Baronenvon dem kxLkeguer genennet werden. Der oberste unter ih-nen wird Lord Chief Baron oder Lord-Ober-Baron tituliert.Man pflegt dieses Gerichte von dem Lxckeguer ein Gericht derbillichkeit zu nennen, weil darinnen die strenge der gesetze nachbeschaffenheit der umstände gemäßigt wird. Die Äppellationesvon dem Lxcksguer ergehen an Lksneery-Lourt oder an dieCantzley. An. 1671. ließ der König Carolus II. bey dem wi-der Holland vorhabenden kriege, mit grossem Mißvergnügenseiner Unterthanen, und zu nicht geringer schmälerung des Kö-niglichen credits , den kxckeguer auf ein jähr lang dergestaltzuschließen, daß niemand aus demselben etwas fordern konnte.An. 1696. als man dem Übeln zustande der Englischen müntzeabzuhelffen vorhatte, und nicht so bald genug neue lpsciesverfertiget werden konnten, als man wegen des damaligenkriegs wider Franckreich bedurfte, so autorisirte das Parlement,auf angeben Caroli Mountague, Cantzlers von dem kxcke-guer, die Lords von der Schatz-cammer, daß sie, bis auf denwerth von 2. Millionen , gewisse müntz-zettul, LxcKequer-Killsgenannt, deren die geringste von;, bis ic>. pfnnd sterlings wa-ren , machen, und damit die crrditvren von der Schatz-cam-mer bezahlen durften. Anfangs wurde zum behuf dieses papier-nen gelbes kein interesse, nachmals aber, alsdenn ( wenn das-selbe , da man es schon einmal in den Lxcksguer zurück genom-men, zum andern mal durch denselben ausgegeben worden )jährlich 7. Pfund und 12. schillinge pro cemo von dem Parle-ment verwilligt. Weil man nun diese müntz-zettul an statt derdem Könige verwilligten gaaben (nur die land-taxe ausgenom-men ) in dem Lxoksguer wiederum annahm , so trugen dieleuthe kein bedencken, sich damit bezahlen zu lassen, und em-pfiengen dieselbe anfänglich zwar gegen einen geringen abzug,zuletzt aber völlig an statt baaren gelbes. Damit die reputa»tion dieser müntz-zettul noch mehr zunehmen möchte, contra.Hirten die Lords von der Schatz-cammer, nach des Parlementsgenehmhaltung, mit gewissen Personen, welche eine gesellschafftaufrichteten , und sich verbündlich machten, einem jedweden,der ihnen solche kxLkeguer-briefgen bringen würde, auf seinverlangen so viel baar gelb davor zu geben, als die darinnen ent-haltene summe austruge. Diese gesellschafft bedunge sich an-fangs 10. pro cent, war aber nachgehendS mit 4. zufrieden,und auf diese art wuchs der credit dieser papiernen zahl-Pfen-nige dergestalt, daß man sie im Handel und Wandel zum öfternlieber, als baar geld, rmpfieng. An. 1697. fand sich, baßdurch falsche indvßirung der Lxckeguer-zcttul ein grosser be-trug vorgegangen, und daß daran etliche Königliche Beamte,sonderlich aber Carolus Duncomb, Johann Knight, Bar-tholomäuS Burton und Reginald Marryot, theil gehabt, wes.wegen das Unter-Haus des Parlements gar scharf wider sie ver-fuhr , obgleich das Ober-Haus jenes nicht darinnen secundirte.In den folgenden jähren sind die kxokequer.kilk von zeit zuzeit wegen der allgemeinen angelegenheiten »erneuert, auch zuderen crrculirung von den Parlementen allerhand kluge veran.staltungen gemacht worden. Lriesnni». etsr

nouvesu äs ls 6rsnäe-Lretsgne. -A. 0/

vol. I. p. no. vol. III. p. 284. 726. 742. 79;.

* waren beyden Atheniensern eine gattnng

Rechtsgelehrte, welche die Richter in fachen den tvdschlag be-treffend raths fragten, um zu wissen, ob der, so ihn begangen,es berechtigt gewesen, oder nicht ? (Siehe den artickul Eutv-phron droben.) Die LxegstX hörten den kläger und den be-klagten in gegenwart der Richter an, und gaben ihre Mey-nung , welcher so dann die Richter zu folgen pflegten.

Arckolog. /Ittic. kk. III. comment. in kk. Lt-

tic. lik. I. tit.Es waren auch Lxegews unter den dienernder tempeln.

Ereter, lat. Lxonia Ilcs , Hos vanlnoniorum, ist der vor,nehmste ort in Devonshire, welcher west-südwärts von Londenizo.meilen entfernet ist. Er hat diesen nahmen von dem flnsse Er,an dessen westlichem ufer er lieget, etwa 10. oder i2.meilen vonder gegend, da er in die see hinein fällt. Es ist eine grosse undwohlgebaute stadt, welche innerhalb der stadt-mauren und vor.städte i;. kirch-spiele hat. Es wird auch gute handelschafft da-selbst getrieben , sonderlich mit tüchern. Der fluß aber ist beydieser stadt gantz »«schiffbar, so, daß man alle güther zu Tops-ham, welches io. oder 12. Engeüändische weilen davon weiterherunter liegt, sowol aus-als einschiffen muß. Auf der ostli-chen feite der stadt ist ein alt castell, so em pallast der West,Sächsischen Könige, und hernach der Graftn von Cvrnwallgewesen , und eine sehr lustige aussieht gegen die see hat. Ge-gen über stehet die Dom-kirche, so vor zelten ein kloster gewe-sen , welches von dem Könige Ethelstan gestiftet, und St. Petrogewiedmet worden. Nachdem man aber Ereter zu einem Bi-fchösslichen sitze und diese kirche zur Dvm-kirche gemacht hat,