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Vierdter Theil. He - Mc.
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Äschen ohne unterschied sind lconferirt worden. (Siehe^Mronitz.) Im übrigen sind diejenigen / welche in diesenaufgenommen zu werden verlangen , verbunden , ihrenbeydes von vatter-und mütterlichen feite auf vier gefchlech-. ju erweisen , und solchen von rechtmäßigen ehen herzulei-a" / ausgenommen die natürlichen söhne der Könige und Für-^ Unter den Rittern dürfen allein diejenigen grosse creutzewelche zu der wörde und erwehlung des Großmeisters,e^Mes Oberhaupts, ein recht haben. Es sind auch in die-n vrden Ritlerö-Knechte, Französisch äeivsnrz ä'ürmss, wel-»Mus guten familien genommen werden, aber gleichwol ihreahnen nicht gantzlich zeigen können ; und müssen sie ins-^ mint ihre hertzhafftigkeit durch stetige kriege wider die Tür-M, ^weisen, dabey sie ausser der ehe zu leben verbunden sind."l ihre,, gelübden aber, welche sie thun, wenn sie in diesenaufgenommen werden, hat es folgende bewandniS : sie3-^. 0 GÖtt, der heiligen Jungfrau Maria, und dem heiligenariss . Johanni, als des ordens Patron, stetigen gehorsam,sirk üh und keufchheit angeloben. Sie sind auch schuldig,»./ der krancken und fremden mit sonderbarer sorgfalt anzu»lvl/k ", und dörfen keine andere in ihren orden nehmen/alsp che Personen , die gesunden und starcken leides sind. Diein ^ erwehlen den Großmeister, welcher allein dem Pavste^mlichen dingen unterworffen ist, dabey aber auch vond-, den weltlichen Potentaten, in deren Herrschafft dieser or-Nm. ttnige güther hat, dißfalls dependiret. Wenn die stim-bey seiner wähl gleich sind, so erwehlen sie einen schieds-U'^chrr die fache entscheidet. Seine jährlichen ein-

^'nte belauffen sich auf 16. bis 18000. cronen, ausser 6o°c>.b

^ude

A"e„, welche er aus der gemeinen schaifcammer empfanget.8 ° bekommt er auch 1200. cronen zu Unterhaltung der ge-

i»^° und mobilien seiner Wohnung, wie auch etliche Officirer,tzg ^wen den zehenden von den parliculieren meer - beuten,»»b^iwret ihm auch aus jedem Priorat eine Cvmmenthurey,sich also sein einkommen ohngefehr auf 50. bisbäii ^onen erstrecken. Eine jegliche von ihren galeereutz^Mmeiniglich 500. mann und 16. canonen in sich. Derbe»»°^ister von Malta erkennet die Könige von Spanien undkliien c Mulien vor seine Schutz-Herren, welchen er alle jährt»lv ichbken prasenliret, und ist, krafft des mildem Kayser Ca-gemachten Vertrages, die see-räuber zu unterdrückeniic»gWet. Es gehören zn diesem orden dreyerley stände,Ritter oder Cavalier, Caplane und knechte; es sind^rüd- ^ Obedientz-Priester, welche in den Archen dienen;vber c welche bey dem gottesdienst aufwarten, und Dvnatengljx» Hmd-Creutzer; allein diese werden vor keine wesentliche>üi. ."">>en des ordens gerechnet. Diese eintheilung wurdedurch den Großmeister Raimundum äs Podio ge-^esew » sind öfters Königliche und Fürstliche Ander instich gewesen. Die Caplane oder Conventual-Priesterstr» /„Mlen von adelicher extraction, oder doch zum wenig-stelle»",. Ähnlichen familien, weichen die geistlichen ehren-Malta gegeben werden. Unterschiedliche davon sind»ichx M worden. Die knechte sind auch von Adel, jedoch istvor sie vier ahnen auszuweisen. Das regiment ist^tvßlf^chnls monarchisch, und theils aristocransch. DerU»U "chler ist souverain, lässet müntze schlageu, pardonntretCvwm^'p/rsonen, und vergiebl die Groß - Priorat - Balleyen,Sehvx^mhureyen und stellen der Ritter, weiche ihm in allemde»s ^ Müssen, was nicht den regeln und satzungen des or-M läuft. Allein in wichtigen angeiegenheiten find

"ster und das Luncilium zugleich absolut, und derÜ^>Ne,, er hat zum zeichen feiner Hoheit und Vorzugs zweyi>e»r k-"' Das ordentliche Raths-LoiisiUum bestehet nur aus^i» »I!, "istee und den sogenannten Groß-Creiitzern; zu ei-Loncilio aber gehören noch zwey von den ältestenöstlicher nation. Die Ritter werden in diesen ordenA> ».ßchMen, entweder nach denen in den statuten erforder-te d.'Mubeu und bedingungcn, oder durch Ane dispensation.Uex ssmtion wird entweder durch ein Päpstliches Lreve,ch» x," kwem allgemeinen Capitul des ordens ertheilet, wo-tüchx' P'an dem adelichen geschlechte, sonderlich von müt-e ^ber j„chie etwas mangelt. Ferner werden die Ritter ent,^ ioeem völligen alter, oder als Mnorennss, oder als,70 stum/wentz des Großmeisters Pagen angenoinmen. Nach«leinen .? aussen sie völlige 16. jähr alt seyn, ehe sie ange-le den, in dem i?ten werden sie unter die dlovisios

i,^» st,!> !"/!>., nnd in dem igten machen sie profeßion oderM Groi?w -b ab. Zu solchem ende müssen sie sich entwederLavre», ^apitul, oder der provinciabversammlung der Groß-es gebohren sind, präsentsten. Die proben

deMven ^ 4 -ahnen aus beyden feiten, werden durchin. gesthlechter, und durch eine genaue Untersuchung

°e. I»id gemacht, von dem Groß-Prior unterfle-

.^ittei-s, - Malta geschickt, allwo sie noch ein sxamsn vondküK? ve/,«^Llicher nation ausstehen müssen, welche sie bis-st^ütera ' paßsten sie aber vor gut, so wird der standq»' diesem tage an gerechnet, nachdem selbiger 2;o.stlM g,ä"de jn die schatz-cammer des ordens erlegt hat,»il Lts.-vsie vor diesem wieder bekamen, wenn die ge-st»^ stejss- t verwvrffen wurden. Sie untersuchen auch mitll> nicht etwan einer von des Lgnci-äari vorfah-

vier geschlechtem dem Adel einige» adbnich ge-

than , durch treibung der kaufmannschafft, oder daß er etwaein Wechsler gewesen, von welchem examine aber die vonSieua und Genua befteyet sind, als welchen diese dinge kei»neswegcs schaben. Ferner muß auch der Lanäiärnus das so-genannte naliomoder sprach-recht nach dem ränge, in welchemer aufgenommen wird, als da er z. e. etwa ein Nliwr oder Pa-ge wird, geben. Bisweilen werden Nlnorex von einem jährealt mit in diesen orden genommen ; allein dieses kostet eine»zum wenigsten 4000. pfünd, welches niemals wieder gegebenwird, er mag nun sterben oder anders sinnes werde». DieseÄinores aber haben außerordentliche privliLUg. Der Groß-meister hat 16. Pagen, die ihm aufwarten, von 12. bis 16.jähr alt, denen continuirltch andere und andere folgen. DieCaplane, Convcntual - Geistliche oder Wapen-knechte könne»nicht in den Ritter - orden kommen, wie auch keim Kirchen-diener , ob sie wol alle rsguststs und erforderte qualiräten ansich haben. Die Geistlichen, weiche den andern stand oderordnung ausmachen, werden als OisLvni oder Conven-tual-Olenci angenommen, von rc>. bis iz. jähr alt, um inder Arche zu Malta aufzuwarten. Die vissoni sind schuldigzu erweisen, daß sie recht getauft seyn, und daß ihre eitern ineinem stände, der über das gemeine volck ist, leben ; die Un-kosten bey ihrer aufnehmung kommen auf ic>o. cronen amgolbe. Die Caplane müssen noch einmal so viel geben, ohnewas das sogenannte sprach-recht auslrägel. Dergleichen müsssen auch die knechte thun. Die Obedientz-Priester aber wer-den ohne dergleichen formalitäten angenommen und also ge-nannt, weil sie dem Groß-Prior oder Commendator gehorchenmüssen. Selbige tragen ein weißes crentz auf ihren man«tel», und gemessen die privilegis des ordens, einige daruntersind Edelleuthe. Die knechte sind diejenigen, welche in demHospital oder bey andern dergleichen geiegenheiten gebrauchetwerben. Es gehören auch einige zu diesem orden, welcheDonaten oder Halb-Creutze genennet werden. Diese heuralhen,und tragen ein goldenes creutz mit drey spitzen; da hingegendie creutze der Ritter-knechte und Capläne vier fpchen haben.Allein sie dörfen solches nicht tragen ohne habende sonderba-re erlaubnis von dem Großmeister. Alle Ritler aber, ste ge-hören zu was für einem ränge und ordnunq ste wollen, müs-sen gleich , nachdem sie ihre gelüboe abgeleget, auf der linckenfeite ihres Mantels oder rocks acht-eckigte weisse creutze vonweißem zeuge tragen , welches ihr eigentliches zeichen ist;denn daß einige göldene creutze tragen, geschiehet nur zurzierrath. Die knechte aber tragen nur ein sechs - eckigtes.Wenn sie in krieg wider die Türcken ziehen, so tragen sieeinen rothen ober-rock nebst einem grossen weissen creutze,vorn und hinten ohne stutzen, so die wapen des ordens sind.Der ordentliche Habit des Großmeisters ist ein rock von tuche,so vorne osien stehet, und muten um den leid mit eineni gür-te! gebunden ist, an welchem ein grosser beutei hanget, zumzeichen der liebe gegen die armen, nach der absichr der erstenstistung dieses ordens. Über diestn trägt er einen sammele»rock, an dessen statt er einen langen mantel um hac, wenner an hohen fest-tagen in die Arche gehet. Auf der linckenfeite gegen den magen zu, hat er ein weiß crentz mit achtspitzen. Die übrigen Ritter tituliren ihn ihre Eminentz; sei,ne Unterthanen aber nennen ihn ihre Hoheit.

LZtitlogus der Großmeister des ordens St. Johannisvon Jerusalem zu Malta , aus dem Becmamwund Gryphio.

I. Großmeister m dem gelobten lande und andernMorgenländern:

1. Fridericus Gerhardus, starb an. m?.

Hierzwischen setzen einige Fr. Brocard Roger, welcher

an. n;i. gestorben.

2. Er. Raymundus äi Podio, starb an. n6o.

;. Augerius äe Balben, an. n6;.

4. Arnoldus äs Comps aus Franckreich, an. 1166.Gisdertus äs Suüy oder Assaly aus Engelland, dancktean. noy. ab, und ertranck den 19. sept. an. uz;,in der see zwischen Franckreich und Engeüand.

6. Casiins oder Gasto hac wenig monate gelebct.

7. Iobertus, starb an. 1179.

8. Rogerius äs Moulin aus Franckreich, blieb an. H87.

im treffen bey Am.

9. Guarius oder Garnerius von Napvli aus Syrien, lebte

etliche monat. .

Ermengard äs Apt, starb an. 1192. Zu seiner zeit giengJerusalem »Mohren.

Gottfried äs Donion aus Franckreich, starb an. 1194.Alphonsus von Pvrrugall, renuncirle an. 1196.

^.Gofrvi äe Rat, starb an. 1206.

14. Guerin von Montag» aus Auvergne, starb an. 12;-,.l z. Bertrand äs Texi, starb an. 1240. in der sclaverey.

16. Gummis, starb an. 1244. . .. ^

17. Bertram äs Comps aus Franckreich, starb an. 1248.

18. Petrus äs Viüabrida, starb an. 1251.

19. Wilhelm äs Castel nuovo oder Chateauneuf, starb am

ILÜO.

20. Hugues äe Revel aus Franckreich, starb an. 1278.ri. Nicolaus äs Lorgue, starb an. 1288.

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