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Erstes Buch.
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108
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darüber daß weder vorsätzlich noch zufällig irgend etwas zu profaner Nutzung oderunheiliger Anwendung gelange; konnte es nicht zur Wiederherstellung des Tempel-hauses dienen so muste es doch in dessen Bezirke verbleiben, und die Athener setztendie Baustükke des zerstörten Parthenon in die Mauer der ganz und gar zum Anathemader Athena Poliaö geweihten Akropolis ein, in der sie sich noch heute erhalten haben.Bestanden die Reste des Tempelhauses aus völlig unbrauchbarem Schutt, so entzogman auch diesen jeder Möglichkeit anderweitiger Anwendung; denn aus diesem undkeinem andern Grunde ließen die Pontifices den Brandschutt des Capitolinischen Tem-pels in die Tibersümpfe um Rom versenken"). Es beweisen aber die harten Opferwelche die Byzantier für den Wiedergewinn deö vom PrusiaS mir Beschlag belegtenBaumaterialeö ihrer zerstörten Tempel'") brachten, welchen Werth man wirklich aufdas geweihte Material legte so lange es besonders noch zur Wiedererbauung des heiligenHauses tauglich war; daher glaubte auch der Makedonische Philippoö, der Vater desPerseuS , die empfindlichste Rache an den Pergamenern zu üben indem er ihnen nichtnur die Altäre und Tempel umriß, sondern auch deren Baustükke so zerschlagen ließdaß sie nie wieder zur Herstellung des HeiligthumeS dienen konnten"'°).

Mit dem Geräthe des Kultes hat es ganz dieselbe Bewandtniß: es ist nichtallein für profane Zwekke unantastbar sondern bleibt auch ausschließliches Besitzthumder Gottheit welcher es einmal geweiht ist, und wenn man dasselbe ja dem einen Tem-pel entzieht so muß es in einem andern Tempel derselben Gottheit wieder geweiht wer-den"). Was die Zurükkziehung eines solchen GerätheS aus dem Kultgebrauche angeht,so kann nur ein auödrükklicher Beschluß des Priester-Collegium dasselbe M erübrigtund zurükkgeseßt erklären, und es versteht sich von selbst daß man einen entsprechendenErsatz dafür aufbrachte"); in Betracht dessen aber daß dasselbe nie die einmal empfan-gene Weihe als Tempelgut verlieren kann, muß in den Nebenräumen des heiligenHauses verbleiben. Betrifft dieser Fall ein übrigens wohlerhaltenes Kultbild deö Tem-pels, welches nur deswegen seine Beseitigung findet damit man ein neues, vielleicht anKunst würdigeres an dessen Stelle weihen könne, so erhält es seinen Platz im Pronaosund wird auf diese Weise zum bloßen Theama; nur wenn dasselbe vom Alter bereitsunscheinbar geworden oder durch irgend einen Zufall bedeutend beschädigt ist, setzt manes ebenfalls in abgesonderte Räume des Tempels zurükk welche sich doch wenigstensnoch im Peribolos des heiligen Hauses befinden müssen wenn sie anders nicht schon mitletzterem unmittelbar zusammenhängen und etwa unterirdisch gelegen sind, wie die alsDonaria dienenden Favissä der Römischen Tempel").

Diese Unantastbarst gilt nicht allein von der Materie eines solchen Gegen-standes sondern auch von der Form in welcher derselbe ursprünglich gegeben und geweihtist; eine Veränderung oder Umarbeitung der Form gilt deswegen als Heiligthumsver-